Was zur Ergänzung, heute veröffentlicht bei isa-casinos.de:
...Heinz Pitz ist seit 28 Jahren Stammgast im Wettbüro Garbinski, wo reihum Fernseher hängen und eine gut gelaunte Frau hinterm Tresen Tippscheine entgegennimmt. Aber so etwas wie vor einigen Wochen hat er noch nie erlebt. Zur Mittagsstunde taucht überfallartig die Polizei auf und droht, den ganzen Laden zu schließen. "Die haben sich aufgeführt, als würden sie hier eine kriminelle Vereinigung ausheben", erzählt Pitz.
Dabei ist Max Garbinski Buchmacher, besitzt eine Lizenz für Pferdewetten. Das alteingesessene Geschäft hat er vom Vater übernommen und 2002 erweitert: um Wetten auf Fußball, Boxen, Eishockey, Cricket und viele andere Sportarten, die Garbinski online an die zugelassene englische Firma Level-Bet vermittelt. Seine Kunden wissen das zu schätzen, weil private Sportwetten bessere Gewinnquoten garantieren als die staatliche Sportwette Oddset.
Die Staatsanwaltschaft nimmt Garbinski sein Zusatzgeschäft übel. Verstoß gegen das Glücksspielgesetz, reklamieren die Hüter des staatlichen Monopols und setzen rigoros die Interessen Nordrhein-Westfalens durch. Doch so eindeutig, wie die Strafverfolger vorgeben, ist die Rechtslage längst nicht mehr. Mehrere Gerichte haben sich auf die Seite privater Sportwettenvermittler gestellt. Eines der letzten Staatsmonopole wankt; die Länder-Finanzminister müssen um Milliardeneinnahmen aus Glücksspielen bangen. Staatsvertrag erlaubt Toto-Lotto große Spielräume
Auslöser ist das so genannte Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). ...Das Gambelli-Urteil betreffe "primär die Glücksspielsituation in Italien" und sei "nicht unmittelbar auf Deutschland übertragbar", beruhigte ein Beamter des baden-württembergischen Innenministeriums unlängst Stuttgarter Landtagsparlamentarier. Warmer Geldregen für die Bundesländer
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) kommt zum gegenteiligen Schluss. In einer unanfechtbaren Eilentscheidung erklärte er das Verbot, Sportwetten zu vermitteln, für rechtswidrig. Und das Sportwettengesetz des Landes Hessen für nicht anwendbar. Die Kasseler Richter berufen sich dabei ausdrücklich auf das EuGH-Urteil. Sie stellen fest, dem Staat gehe es weniger darum, Bürger davor zu bewahren, ihr Geld zu verwetten. Vielmehr habe der Staat ein Interesse daran, dass Sportwetter ihr Geld - wenn schon, denn schon - zugunsten des Staates verzocken.
Als Beweis dient Hessens obersten Verwaltungsjuristen die von staatlichen Lotteriegesellschaften in Fußballstadien, im Radio und Fernsehen "breit angelegte Werbung zur Teilnahme an Oddset-Sportwetten". Sie ziele vor allem darauf ab, "öffentliche Vorhaben und Veranstaltungen wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 zu finanzieren und Haushaltsdefizite auszugleichen"
Razzia "wie im Mafia-Thriller"
Besonders tut sich dabei der Freistaat Bayern hervor, was Simon Springer seit Anfang des Jahres zu spüren bekommt. Der Münchner Buchmacher hatte 2002 ein Gewerbe für Sportwetten angemeldet, "als das Pferdewettgeschäft nicht mehr ganz so gut lief". Ende 2003 erhielt er ein Schreiben des Kreisverwaltungsreferats, dass die Vermittlung von Sportwetten illegal sei, und er wurde um eine Stellungnahme gebeten. Doch noch vor dem endgültigen Bescheid des Ordnungsamts traf ein Riesenaufgebot der Polizei in Springers Geschäftsräumen sowie seinen sieben Münchner Wettbüros ein.
"Es waren 80 bis 100 Mann mit Schutzwesten und Maschinenpistolen im Anschlag", erzählt Springers Justiziarin Claudia Otto. "Die stürmten rein wie in einem Mafia-Thriller und herrschten die Sekretärinnen an, dass sie sich nicht mehr bewegen dürften." Die Polizisten hielten die Personalien der Mitarbeiter fest, beschlagnahmten sämtliche Unterlagen. Lastwagenweise wurden Computer, Fernseher und Wettkarten weggekarrt. Der nächste Schlag gegen den Buchmacher folgt wenige Tage später. Die Staatsanwalt lässt dessen Betriebskonten und Vermögen pfänden. Springer ist am Ende. Mieten, Rechnungen, Gehaltszahlungen für bundesweit rund 120 Mitarbeiter laufen auf. Springer, Marktführer bei Pferdewetten in Deutschland, verkauft sein lizenziertes Geschäft. Und klagt gegen das Vorgehen der Strafverfolger.
Experten erwarten finanzielles Debakel für die Staatskassen
Das Landgericht München gibt Springer auf der ganzen Linie recht. Die Durchsuchung sei unverhältnismäßig gewesen, entscheiden die Richter. Und die Pfändung rechtswidrig: Es bestünden Zweifel, ob die Vermittlung von Sportwetten strafbar sei. "Wir können sicher nicht von einem Sieg reden", kommentiert Oberstaatsanwalt Franz Gierschik das juristische Waterloo. Die Beschlüsse sind endgültig, Rechtsmittel gibt es nicht.
Landauf, landab kommen immer mehr Richter zum selben Schluss wie ihre Münchner Kollegen. Manche befinden sogar, dass die Sportwette gar kein Glücksspiel sei. Schließlich hänge das vorhergesagte Ergebnis nicht allein vom Zufall ab, sondern mindestens genauso vom Wissen der Wettspieler. Die Zahl der Fälle, die verhandelt werden, ist in die Höhe geschnellt. Rund 240 Verfahren führt derzeit allein der Duisburger Anwalt Guido Bongers, der auch vor dem Hessischen VGH erfolgreich war. Experten erwarten ein finanzielles Debakel für die Staatskasse. "Da werden noch jede Menge Regressansprüche auf die Länder zukommen", warnt Norbert Janz. Der Potsdamer Staatsrechtler hat die Staatsansprüche eingehend durchleuchtet und kommt zu dem Schluss: "Dieses Monopol ist nicht zu halten."
Nicht nur europäisches, sondern auch nationales Verfassungsrecht stehe dem entgegen. Laut Grundgesetz ist ein staatliches Monopol nur dann zulässig, wenn es zur "Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" zwingend geboten ist. Das vermag Janz nicht zu erkennen, auch wenn der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser beteuert: "Wir betreiben die Lotterien nicht, um unsere Haushalte zu sanieren, sondern um das Glücksspiel jederzeit besser kontrollieren zu können."...
Lisa-M.