Vierklee und das Willkürstorno

Wettfuxx

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Dez. 1, 2003
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Hallo Leute

..schon wieder mal steht Vierklee in Zusammenhang mit dubiosen Machenschaften.
Vergangenen Samstag spielte ich dort 2 Resultatwetten auf Italien vs Schottland.Abgabezeitpunkt war so ziemlich genau 18.00.
Am nächsten Morgen sah ich zu meinem Erschrecken,dass Vierklee diese Wetten unmittelbar vor Spielbeginn(6 Minuten vorher [[stupid]] ) mir stornierte und via Mail zukommen liess.
Da ich die Wette mit dem 2-0 gewonnen hätte,war ich logischerweise sehr erbost,nicht zuletzt,dass es gar keinen triftigen Grund für ein Storno gegeben hatte(die Quoten von Vierklee sowie des restl. Buchmachermarktes waren von Donnerstag an wie festzementiert--es gab de facto null Quotenänderung am Markt) und bat Vierklee um Stellungnahme,welche auch in einem einzigen Satz erfolgte
Sehr geehrter Herr xxx
wir behalten uns das Recht vor Wetten bis unmittelbar vor Spielbeginn zu stornieren.

Nach einer zweiten,etwas massiveren Anfrage,bekam ich u.a. folgende Antwort:
1. Laut unsere AGB (die im übrigen auch indent mit denen des ÖBV sind) hat der Buchmacher das Recht, Wetten jederzeit - natürlich vor Spielbeginn - abzulehnen, und zwar ohne Begründung.
...na logisch habt Ihr das Recht dazu,aber doch unmittelbar bei der Wettabgabe und net hinterher [[bang]]

5. Der zeitliche Abstand von Wettabgabe bis zu Stornierung ist nicht festgelegt, da ja nicht ein einzelner Kunde permanent, d.h. 24 Std. überwacht werden kann.
ohne kommentar.... [[bang]]

Also hab ich mir heut die Site des ÖBV angeschaut und tatsächlich lauten die offiziellen Bestimmungen des ÖBV u.a.....
Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen

Nun bin ich kein Jurist,aber diese Aussage muss sich doch auf die unmittelbare Wettabgabe beziehen--ansonsten hätten alle Mitglieder des ÖBV(von Expekt bis BAH)einen Freibrief für Stornos...
was aber auch hiesse,dass jeder Wettvertrag erst dann ein rechtliches Fundament hat und als abgeschlossen gilt,wenn die Wette seitens des Bookies nimmer storniert wird..

Vielleicht ist ja ein Jurist oder (Ex)-Mitarbeiter eines Bookies unter euch,der mir mit verbindlichen Auskünften weiter helfen kann.

Achja...besonders nett finde ich die abschliessenden Aussagen der betreffenden Mails:
Stornomail am Samstag:
Für Stammkunden halten wir gerne unsere Quoten.
Allerdings sind wir nicht an Wettkunden interessiert, die ausschlieslich bei
hervorstechenden Quoten unser Angebot in Anspruch nehmen


von der heutigen Mail:
Wir können Ihnen leider keine günstigere Auskunft geben. Wir betreuen Sie aber gerne weiterhin
als unseren Kunden
.
 
.

.

eindeutiger Fall: Das Wettbüro ist ein weiteres Beispiel von willkürlichen, kundenfeindlichen, rigoros abzulehnenden Verhaltensweisen.

Da gibts nur eines:

1) sofortige Kontoauflösung
2) in ALLEN Wettforen österreich- und weltweit diese Machenschaften aufdecken um möglichst viele Kunden zu einem sofortigen Stopp des Wettens bei diesen Ärschen zu bringen.
3) Und in weiterer Folge hoffentlich Konkurs dieser Unterweltbagage auf dass solche Drecksbüros nie wieder aufsperren und Gewinn erzielen können.

Parallel dazu würde ich bei vorhandenem Rechtsschutz und unter abspeicherung aller Beweise und Fakten gegen das Pack gerichtlich vorgehen ! [[droh]]
 
Re: .

Re: .

herby schrieb:
Parallel dazu würde ich bei vorhandenem Rechtsschutz und unter abspeicherung aller Beweise und Fakten gegen das Pack gerichtlich vorgehen ! [[droh]]

im Grunde hast da schon recht--mich würd aber erst interessieren,ob Vierklee diese ABG's,welche sogar die offiziellen AGB's des ÖBV sind wirklich zu seinen Gunsten auslegen kann!

Einerseits gibts den Paragraphen:Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettangebotes zustande...
....d.h der Kunde nimmt das Wettangebot des Bookies an,indem er via entsprechender Wettsoftware von seinem Wettkonto einen bestimmten Betrag X auf ein bestimmtes Event wettet.

Andererseits gibt es den Passus(siehe erstes Posting) dass der Bookie die Wettannahme meinerseits(so zumindest versteh ich das)verweigern darf.
Aber muss er dies nicht gleich bei unmittelbarer Wettabgabe tun?

BTW:Die entsprechenden Quoten für die Resultatwetten hatte Vierklee fast 3 Tage lang unverändert so stehen --das Quote fürs 1-0 war ziemlich gut--die Quote der gewonnenen 2-0-Wette war net schlecht,aber keineswegs so,dass sie sich damit vom Restmarkt abhoben.
Der Umstand,dass Vierklee das Storno rund 2 1/2 Std nach Wettabgabe und damit 6 Minuten vor Spielbeginn aussprach lässt sehr stark vermuten,dass hier ein Rauswurf bzw eine Einstellung meiner Wettaktivitäten provoziert wurde.
Würde mich sehr stark interessieren,ob andere User dieses Forums ebenfalls auf 1-0 oder 2-0 gewettet haben,und ob deren Wetten ebenfalls storniert wurden
Ich weiss zumindest von einem Fall,als einem Wettfreund von mir vor Monaten beim Vierklee eine Wette storniert wurde,die ich in Einsatzhöhe und Zeitpunkt der Wettabgabe identisch wettete,nur mit dem Unterschied,dass meine Wette nicht storniert wurde! [[wc]]
 
I glaub i werd bei Vierklee nix mehr einzahlen nachdem ich in den letzten drei Wochen mit zwei Wetten aus € 200,- genau € 4.550,- (hintereinander ein Resultat und einen Außenseiter richtig - da habe ich die richtigen erwischt [[grin]] ) gemacht habe :mrgreen: - sollte Strafe genug für dieses Ar***wettbüro sein.

Ein paar Dinge dazu:

1. Wenn du Rechtsschutz hast, dann klagen (bzw. ev. irgendein Feststellungsdingsbums auf eigenes Risiko - Mike Bet schreibt immer wieder darüber). Bin kein Jurist, da sollten andere Auskunft geben, nur aus meiner Erfahrung als Wetter würde ich keine Klage auf eigenes Risiko machen, denn so wie ich unsere Wett-Laien bei Gericht kenne, würde man höchstens ein "Wos regen sie sich auf, war ja eh vor dem Spiel!" hören.

2. Ich wünsche mir wirklich dass endlich einmal eine Klage durchgezogen wird, denn ich kann diesen Bullshit schon nicht mehr hören. Natürlich hat ein Buchmacher das Recht, die Annahme einer Wette zu verweigern (kein Kontrahierungszwang, ich kann keinen Buchmacher dazu zwingen dass er mich als Kunden will und ich kann ihn auch nicht zwingen eine Wette anzunehmen), aber ein Storno hat ja nichts mit der Annahme zu tun, die Wette war ja schon angenommen, sprich es wird ein rechtsgültiger Vertrag einfach wieder einseitig aufgelöst - und das geht nicht.

3. Was der Buchmacherverband in seinem AGBs stehen hat ist (ebenso wie bei den Wettbüros selbst) völlig egal, wenn eine Regelung sittenwiedrig ist. Also selbst wenn hier nicht von der Annahme sondern dezidiert von einem Storno gesprochen würde, wäre dies egal, da sittenwidrig. Außerdem sollte man sich doch bitte vor Augen halten dass der Buchmacherverband die Interessensvertretung der Buchmacher ist, denen sind die Wetter schei*egal. Würde man sich bei Problemen mit seinem Arbeitgeber an die Wirtschaftskammer wenden? Da wären doch wohl auch eher AK oder ÖGB die richtge Adresse, nur diese Interessensvertretungen der Wetter gibt es nunmal nicht...

Viel Glück jedenfalls! [[yo]]

Shining
 
Na die spinnen...und ned nur a bissl.

Ein Wettvertrag is ein Wettvertrag. In welchen AGB steht denn, daß man nach Abschluß noch stornieren darf? Nirgends. Dann messens auch noch mit zweierlei Maß (treue Kunden vs. Höchstquotenspieler), so kanns natürlich auch nicht gehn. Unglaublich.

Ich hab mir meine 45 dort lagernden Euros deshalb grad auszahlen lassen. Die 0,00001% Cent Zinsen pro Jahr schenk ich denen ned.[[aetsch]]
 
Recht

Recht

Da würde ich nicht so leicht aufgeben.
Unsere Interessensvertretung ist:
Ombudsmann Arbeiterkammer
Gewerkschaft
Volksanwalt
Ombudsmann Kronen Zeitung
Ombudsmann Kurier

Mit einem Wort alle diese öffentlichen Stellen. Die warten auf solche Sachen weil die brauchen auch a Hackn. Ausserdem ist das für dich
kostenlos. Mach das, kontaktiere alle die du kennst, geh ihnen auf den
Nerv.

Es ist eine einzigartige Frechheit nach Wettannahme hinterher zu stornieren. Das könnens nur im Internet machen, in den Filialen
wennst das Ticket in der Hand hast geht das nicht.

Laß nicht locker


Gruß
Robär
 
Re: Recht

Re: Recht

Robär schrieb:
Da würde ich nicht so leicht aufgeben.
Unsere Interessensvertretung ist:
Ombudsmann Arbeiterkammer
Gewerkschaft
Volksanwalt
Ombudsmann Kronen Zeitung
Ombudsmann Kurier

Mit einem Wort alle diese öffentlichen Stellen. Die warten auf solche Sachen weil die brauchen auch a Hackn. Ausserdem ist das für dich
kostenlos. Mach das, kontaktiere alle die du kennst, geh ihnen auf den
Nerv.

Robär

....nochmals die Bitte an die Österreicher...
da ich durchaus beabsichtige die Bande net einfach so davon kommen zu lassen,wärs durchaus hilfreich,wenn mir irgendwer Kontaktadressen von den Ombudsmännern hätte.
Danke
Wettfuxx
 
Konnte leider keine Mailadresse von den Ombudsmännern finden...
Vielleicht findest du eine passende auf:
www.krone.at (größte Tageszeitung in Österreich)
www.kurier.at
www.tirol.com (Tiroler Tageszeitung...hier würd ein Artikel Vierklee als Tiroler Unternehmen wohl recht hart treffen)
 
Hallo

Vielleicht hilft auch eine Beschwerde gegen die firma Vierklee bei der Landesregierung Abteilung Innere Angelegenheiten. Die sind für die Lizenzerteilung zuständig.

Der Abteilungsleiter nimmt dann die Beschwerde auf und leitet Sie an Vierklee mit einer Frist von 14 Tagen zu Stellungnahme weiter.

Gruß modano
 
Flow schrieb:
wär mal gespannt auf ein update?
was hat sich getan?

cheers
flow

..bislang noch net viel
habe von einem Forumsmitglied ne Adresse eines österr. Anwalts bekommen,der sich mit so was auskennt(an dieser Stelle nochmals ein Dankeschön an den Informanten) und diesem ne ausführliche Mail mit Bitte um ne Stellungnahme geschickt,ob und wie das Ganze anzupacken wäre.

Ich denk mal,dass er sich demnächst mal bei mir melden wird.

Gruss
Wettfuxx