Urteil wegen angeblich illegales Glückspiel

Felix

Gesperrt
März 28, 2003
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Freispruch für Betreiber eines privaten Wettbüros/ Konkurenz für Oddset / Staatliches Monobol gerät ins Wanken

wenn zwei das selbe tun, ist es noch lange nicht das selbe. Diese meinung vertrat gestern Staatsanwalt rainer Feil bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. wegen unerlaubtem Glücksspiel bzw. beihilhe dazu saßen der 30-jährige betreiber eines privaten heidenheimer Wettbüros und dessen frühere Mitarbeiterin auf der Anklagebank.

Hintergrund der Geschichte:
1999 führte die Toto-Lotto GmbH Baden-Württenberg, eine 100-prozentige Tochter des Landes Baden Württenberg, die sportwette Oddset ein. Dieses unternehmen mit über einer Mlliarde Euro Umsatz im letzten Jahr, wie auch die 15 anderen deutschen Toto-Lotto-Gesellschaften, hatten über Jahrzehnte das Monopol in Deutschland.
Doch private Anbieter drängten auf den Markt, etwa Sportwetten Gera oder betandwin. Und auch die österreichische Firma cashpoint wollte ein Stück vom Wettkuchen abhaben.
Im Vertrauen darauf, dass in Deutschland nicht verboten sein kann, was im EU-Land Österreich erlaubt ist, gründete der Angeklagte 2002 ein Wettbüro an der Brenzstraße und bot dort Sportwetten mit festen Gewinnquoten der Firma cashpoint ähnlich wie Oddset an.
Dies missfiel der Staatsanwaltschaft.

später kommt noch mehr

gruss
felix
 
TobiHeidi schrieb:
mich würde mehr sehr interessieren,also kannst noch was schreiben oder ne Quelle nennen ? [[bussi]] [[stomping]] [[bussi]]

auf wunsch von tobiheidi geht es weiter.



Sie ordnete eine Durchsuchung durch die Kriminalpolizei an und beschlagnahmte im November 2002 die Tageseinnahmen.
Die Ellwanger anklagebehöhrde strengte daraufhin ein Strafverfahren an.
doch das Heidenheimer Amtsgericht lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft ließ aber nicht locker und erwirkte über das Landesgericht Ellwangen ein Verfahre, das gestern über die Bühne ging.
Ein leitender Mitarbeiter der staatlichen Toto-Lotto GmbH sprach davon, dass die Liberalisierung der sportwetten zu nachhaltigen Gefahren fürs Allgemeinwohl führe. Dass sein Unternehmen auch für die Sportwette Oddset wirbt, bestritt er nicht. Die Werbung ziele aber nicht darauf ab, Nichtspieler zu Spielern zu machen. Bei den privaten Anbietern seien die Quoten höher als bei Oddset, was mehr in Richtung Glückspiel deute.
Der Angeklagte S. hatte mit Guido Bongers als Verteidiger einen profunden Kenner der Sportwetten-Materie aus Duisburg geholt.
Und Bongers machte deutlich, dass vor allem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes das Aufbrechen des staatlichen Sportwetten-Monopols und die Zulassung privater Wettbüros ermögliche. Dies dann, wenn die Staatlichen Anbieter für Sportwetten werben. Bei den staatlichen Toto-Lotto- Gesellschaften sei dies, wie in verschiedenen Medien zu sehen, zweifelsfrei der Fall. Inzwischen, so der Verteidiger, gebe es in Deutschland kaum noch staatsanwaltschaften, die Prozesse wegen des Betreibens von Wettbüros anstrengten. Von 120 Verfahren, an denen er in den letzten drei Jahren beteiligt war, seien 115 durch Einstellung oder Freispruch beendet worden.
während auf Vorschlag von Richter Jochen Fleischer das Verfahren gegen die Angeklagte eigestellt wurde, blieb Staatsanwalt Feil bei seinem schuldvorwurf gegen den 30 jährigen S. Dieser habe sich zwar sehr kooperativ gezeigt und sei auch nicht vorbestraft, aber der Tatbestand des unerlaubten Glückspiels sei dennnoch erfüllt worden. Sein Antrag: eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 9000 Euro.
Anders verteidiger Bongers. Das baden-württenbergische Sportwettengesetz sei mit europäischem Recht nicht mehr vereinbar.
Es sei ein politischer skandal, wenn staatliche toto-Lotto-Gesellschaften versuchten, private Konkurrenz durch juristische Verfahren aus dem Feld zu schlagen. Das Monopol ist nicht mehr vertretbar. In einem privaten Wettbüro tue sich nichts anders als in der Lotto-Annahmestelle nebenan, meinte der Verteidiger. Dass das staatliche Oddset durch private Sportwetten einen rückläufigen Umsatz verzeiche, sei wohl der Grund, weshalb die Bundesländer sich mit Macht gegen diese Konkurenz wehrten.
Richter Fleischer sprach den Angeklagten frei, räumte aber ein, dass die rechtliche Situation in Deutschland derzeit besonders schwirig sei. Aufgrund des EuGH-Urteils habe er S. freisprechen müssen. Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht baldmöglichst ein Grundsatzurteil über die Zulassung privater sportwetten - Anbieter fällen werde. Ihm sei klar, so Fleischer, dass das Amtsgericht heidenheim in diesem Fall nur Durchgangsstation für eine Entscheidung auf höherer Ebene sein könne.



Gruss
Felix