Tennis - Bwinsche Auswertung von Kendrick

drbulko

New member
Nov. 24, 2008
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Hallo,

ich lese nun auch schon seit einiger Zeit hier in diesem Forum mit. Zuerst bedanke ich mich bei euch für eure meist hilfreichen Tipps!!!

So wie gestern zum Beispiel...

Gewinnt Robert Kendrick zumindest einen Satz? (Bwin)

Tipp: Ja

Zuerst hat Bwin die Wette als verloren gewertet.

Nach einer Beschwerde per email wurde die Wette anschließend als gewonnen gewertet und auch ausgezahlt.

Im Anschluß daran wurde die Wette wieder als verloren gewertet, und der Gewinn inkl. meines Einsatzes wieder von meinem Konto abgezogen.

Alleine an diesem ewigen hin und her, sieht man schon, was bwin für ein Saftladen ist!!!

Daraufhin habe ich bei bwin angerufen, und um Aufklärung gebeten. Sie haben nun festgestellt, dass die Wette offenbar falsch aus dem englischen in deutsche übersetzt wurde. Im englischen hieß die Wette: "Will Kendrick win more than one set?"

Aber das kann ja nun beim besten Willen nicht unser Problem sein, jede Wette zu hinterfragen, ob diese denn auch richtig ins deutsche übersetzt wurde!!!

Naja, nach derzeitigem Stand haben sie die Wette storniert.

Aber auch dies sehe ich als eine absolute Frechheit an. Ich habe demnach eine Wette abgegeben, bei der ich was riskiert habe, das Ereignis eingetreten ist, ich aber nichts gewinnen konnte... (es sei denn die wäre über 5 Sätze gegangen)

Die Wette wurde ja zweimal angeboten, allerdings zu verschiedenen Quoten. Meiner Meinung nach wäre es nur fair, die Wette zumindest zu der anderen Quote auszuzahlen.

Jetzt behauptet bwin aber, dass diese Wette nur einmal angeboten wurde, und fordert einen screenshot von mir!!!!!
Das muss man sich mal reinziehen. Soll ich jetzt vor jeder Wette nen screenshot für den Fall der Fälle machen, oder was!?

Ich denke aber, dass wenn man sich hier im Forum zusammen tun würde, nicht mehr Aussage gegen Aussage stehen würde, sondern mehrere Aussagen gegen eine Aussage!

Die Dame von bwin meinte auch, dass es bestimmt einiges verändern würde, wenn sich noch mehrere beschweren würden, bzw. man sich zusammen beschweren würde.

Und bwin ist es angeblich nicht möglich, nachzuvollziehen, was für Wetten sie angeboten haben!!! - LÄCHERLICH!!!

Ich bin mir aber sicher, dass dort ein und die selbe Wette stand, mit dem einzigen Unterschied in der Quote!!!

Wetten ist eh schon schwer und häufig auch teuer genug, da finde ich sollten wenigstens die richtigen Wetten die man abgibt auch belohnt werden. So fühle ich mich einfach nur betrogen...

Über eure Meinung würde ich mich sehr freuen!!!

Vielen Dank & Gruß
 
Ganz ehrlich? Sofern die Wette storniert und nicht als verloren gewertet wird, verstehe hier die Aufregung darüber nicht.
Ich meine so wie ich das aus den Schilderungen verstanden habe war die Wette 2x mit exakt dem selben Wortlaut drin und die Quote war sehr, sehr deutlich über dem Niveau der Konkurrenz.
Dass da ein Fehler vorliegen könnte (wurde glaub ich sogar im Tennisordner vor dem Spiel schon angesprochen) und dass diese Wette dann auch storniert wird ist aus meiner Sicht naheliegend. [[nixweiss]]
 
Um einem (für mich erwarteten) Storno zu entgehen, hatte ich gleich die niedrigere Quote genommmen (she. Anhang).
Meine Wette wurde korrekt ausgewertet.
Mal ehrlich:
Wie kann man davon ausgehen, dass bei zwei identisch formulierten Tipps mit einer viel höheren Quote kein Fehler vorliegt?
Klar, wie BWin dies gehandelt hat ist unter aller S** - aber vorher ein zweites Mal nachdenken wäre auch nicht sooo schlecht...
 

Anhänge

Klar war allen bewusst, dass es sich hier wohl um einen offensichtlich Quotenfehler seitens Bwin handelt, aber doch nicht um einen Formulierungsfehler! Es kann doch nicht sein, dass sich der Kunde jetzt auch schon darüber Gedanken machen muß, ob er beispielsweise anstatt auf Bayern vielleicht nicht doch auf Cottbus gesetzt hat! [[stupid]] Dass die Wette im schlechtesten Fall storniert wird, das lass ich mir ja noch eingehn, aber man darf diese Wette niemals als verloren werten! Fair wäre es, wenn die Wette zu der tatsächlichen Quote bewertet worden wäre, stornieren und mit 1,00 werten ist schon eine Sauerei, aber sie als verloren zu werten das ist schlichtweg Betrug!
 
Aber ihr redet doch aneinander vorbei. Dede bezieht sich doch auf den Beitrag von Apu, in dessen Fall Bwin ja völlig korrekt gehandelt hat und es nix zu beanstanden gibt. Und was daran eine Sauerei sein soll, dass diese wette storniert wurde, weiß ich auch nicht. Ne Stornierung ist doch nun naheliegend, wenn aufgrund eines Tippfehlers, Übersetzungsfehlers, Quotendreher oder was auch immer völlig falsche Quote stehen.

Das Problem ist doch, dass die es nicht von alleine gemerkt haben und schlichtweg alles storniert haben, sondern erstmal als verloren gewertet haben. Aber die Stornierung an sich ist doch ist nun wirklich keine Sauerei.
 
Zuletzt bearbeitet:
(...)
Und was daran eine Sauerei sein soll, dass diese wette storniert wurde, weiß ich auch nicht.
(...)

Ich meinte auch nicht, dass die Stornierung eine Sauerei sei, sondern wie mit dem Tipper umgesprungen wird:

bwin schrieb:
Und bwin ist es angeblich nicht möglich, nachzuvollziehen, was für Wetten sie angeboten haben!!! - LÄCHERLICH!!!

Die wissen nicht was sie anbieten? Hallo?? Das doch die pure V***!!!
Vor einigen Tagen hatten wir im Rahmen einer Einwurfwette das Ergebnis, dass BWin nur eigene Statistiken anerkennt - aber keine offiziellen.
-Sarkasmus-
Wenn es nach BWin geht ist Frankreich also noch im Rennen und die Grusel-Hertha nicht abgestiegen...
-/Sarkasmus-
 
Ich meinte auch nicht, dass die Stornierung eine Sauerei sei, sondern wie mit dem Tipper umgesprungen wird:

Hö? Jetzt bin ich verwirrt. Dich meinte ich auch garnicht, war mir eigentlich so, als wenn das jemand anderes die Stornierung an sich als Sauerei bezeichnet hätte.

Aber jetzt raff ich das erst, was Cuscodes meinte. Stimmt ja eigentlich, hätten sie die Wette ja auch einfach mit der korrekten Wette abrechnen können. Was die auch sicherlich gemacht hätten, wenn auch diese Wette verloren gegangen wäre.

Jetzt behauptet bwin aber, dass diese Wette nur einmal angeboten wurde, und fordert einen screenshot von mir!!!!!
Das muss man sich mal reinziehen. Soll ich jetzt vor jeder Wette nen screenshot für den Fall der Fälle machen, oder was!?

Um einem (für mich erwarteten) Storno zu entgehen, hatte ich gleich die niedrigere Quote genommmen (she. Anhang).
Meine Wette wurde korrekt ausgewertet.

Hätten wir damit das Problem mit dem Screenshot nicht gelöst ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wär ja noch schöner, wenn ich anklick, dass Kendrick mindestens einen Satz gewinnt, das dann auch eintritt und ich die Wette trotzdem verloren hab, nur weil ich mir dazu nicht denken kann, was sich der Buchmacher, der anscheinend zu dumm zum schreiben ist, tatsächlich bei dieser Wette gedacht hat, oder es seine Kollegen nicht auf die Reihe bekommen, diesen Fehler zu entdecken. [[stupid]] Da sind sie schon selber Schuld bei Bwin, mit ihren dämlichen Formulierungen, mit denen sie lediglich einen Vorteil für sich erlangen wollen!

Schade, bei mir gabs das zu erwartende Storno [[nixweiss]]
Wäre interessant gewesen, ob auch bei verlorener Wette storniert worden wäre!
 
Ich wundere mich das einige hier auf Seiten des Wettanbieters stehen, der angeblich korrekt gehandelt hätte. Ziel ist es doch sich gegenseitig zu helfen hier und wenn da ein offensichtlicher Quotenfehler ist dann ja nur zu unserem Gunsten. Dies dann als Übersetzungsfehler oder sonst was zu stornieren ist schon extrem lächerlich.
Es ist nicht unsere Aufgabe offensichtliche Fehler zu melden oder sonstiges, da wir einen Nutzen daraus haben. Der Wettanbieter macht nichts anderes als seine Fehler (im Verlustfall) auf uns abzuwälzen. Mit welcher Begründung???
Sobald eine Wette im Wettangebot ist und sei es drei oder vier Mal und ein Quotenfehler vorliegt, dann kann man doch nicht einfach so diese im Nachhinein stornieren, wenn diese gewonnen wird, auf Grund angeblicher eigener Fehler. Ich finde das ganze Verhalten von BWin eine reine Frechheit. Den Vorschlag sich im Verbund gegen BWin zu beschweren finde ich sogar für angemessen, da das ja bei weitem nicht das erste Mal ist, dass so etwas aufgetreten ist.
 
Ich wundere mich das einige hier auf Seiten des Wettanbieters stehen, der angeblich korrekt gehandelt hätte. Ziel ist es doch sich gegenseitig zu helfen hier und wenn da ein offensichtlicher Quotenfehler ist dann ja nur zu unserem Gunsten. Dies dann als Übersetzungsfehler oder sonst was zu stornieren ist schon extrem lächerlich.
Es ist nicht unsere Aufgabe offensichtliche Fehler zu melden oder sonstiges, da wir einen Nutzen daraus haben. Der Wettanbieter macht nichts anderes als seine Fehler (im Verlustfall) auf uns abzuwälzen. Mit welcher Begründung???
Sobald eine Wette im Wettangebot ist und sei es drei oder vier Mal und ein Quotenfehler vorliegt, dann kann man doch nicht einfach so diese im Nachhinein stornieren, wenn diese gewonnen wird, auf Grund angeblicher eigener Fehler. Ich finde das ganze Verhalten von BWin eine reine Frechheit. Den Vorschlag sich im Verbund gegen BWin zu beschweren finde ich sogar für angemessen, da das ja bei weitem nicht das erste Mal ist, dass so etwas aufgetreten ist.
Warum beschwert ihr euch eigentlich? Ihr habt doch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. [[nixweiss]]
A3.8 Fehler: schrieb:
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Auswertungsfehler. Insbesondere behält sich die Gesellschaft das Recht vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder der Auswertung von Wettergebnissen (z. B. Verwechseln von Quoten, Mannschaften, Ereignissen) zu korrigieren – auch nach dem Ereignis - oder die betroffenen Wetten für ungültig zu erklären. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationsdienste, zum Beispiel Live-Spielstände und Ergebnisbenachrichtigungen, die per E-Mail oder SMS versendet werden. Als Wetteinsatz gilt ausschließlich der durch die Gesellschaft bestätigte und aufgezeichnete Betrag. Für den Fall, dass das fehlerhafte Ereignis/die fehlerhafte Wette für ungültig erklärt wird, werden alle Wetten mit einer Quote von 1,00 als „gewonnen“ ausgewertet.
 
Ich wundere mich eigentlich eher, dass manche Leute doch ein seltsames Rechtsverständnis haben. Ich möchte dich mal sehen, wenn du ein Kommafehler in deinen Kaufvertrag hast und du dein Auto für 100€ anstatt 10000€ verkauft hast.

Das ist keine Eigenart von Buchmachern, sondern im gesamten Geschäftsverkehr üblich. Offentsichtliche Irrtümer, Fehler etc. sind nunmal nicht rechtswirksam.

Und eine Stornierung aufgrund eines Übersetzungsfehlers, Quotenfehlers ist doch wohl im Prinzip das gleiche. Auch wenn er sowieso machen kann, wat er will, muss ich aber dafür selbst als Kunde Verständnis haben.

Das Problem ist bloss, wie die Buchmacher damit umgehen und sich das allzuoft willkürlich zu ihren gunsten zurechtdrehen.
 
Grundlage ? [[nixweiss]]

Nebenher... vom Kunden muss und kann nicht erwartet werden sich mit der Quotenlegung oder Spielregeln auszukennen.
DAS ist ein gravierender Unterschied zu Vertraegen von gleichwertigen Partnern, wo man erwarten kann das bestimmte Fehler offensichtlich zum Nachteil einer Vertragspartei sind.

Blödsinn hoch 3. Das ist doch völlig egal, ob der Kunde sich auskennt oder nicht. Wäre ja auch noch schöner, wenn ein offentsichtlicher Fehler nicht deswegen korrigiert werden kann, weil der Kunde das nicht versteht. Wenn eine völlig falsche Quote angeboten wird und dann eine 12 anstatt 1,2 angeboten wird, dann ist es selbstverständlich und nachvollziehbar, dass ber Bookie die zurücknehmen kann. Es geht ums Prinzip und nicht um Paragraphenreiterei. Das einzige was zählt ist die Tatsache, ob auch wirklich die Quote und Wette gemeint ist, die auch tatsächlich dort steht. Und das ist nunmal nur bei einem offentsichtlichen Irrtum der Fall. Dass die Bookies einfach diesen Grund willkürlich vorschieben können und machen wat se wollen, ohne sich vor irgendjemanden zu rechtfertigen, ist eine ganz andere geschichte.

Und es spielt überhaupt keine Rolle ob es gleichwertige Partner sind. Das ändert nix an der Tatsache, dass diese Vertragsinhalte schwebend wirksam sind und dessen Vertagsinhalte anfechtbar sind. Es spielt eine eine Rolle bei der Anfechtung an sich, aber nicht, dass die Vertragsinhalte anfechtbar sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne jetzt mal auf das von dir naeher beschrieben einzugehen:
Da deine Meinung nicht zwangslaeufig kongruent zu geltendem Recht ist, wirst du sicherlich nachvollziehen koennen dass die Basis einer kompetenten Diskussion hier offizielle Rechtssprechung und eben nicht deine bloße Meinung ist, so sehr man sie auch schaetzen koennte (wertfrei gemeint).
Von §-Reiterei spricht ja niemand, die Judikative tut´s in diesem Fall auch. [[nixweiss]]

Btw... ich finde es leider gerade nicht, aber es gab meines Wissens nach schon Urteile bei denen Haendler, die laut eigener Werbung, einen hochwertigen Gegenstand "fuer ein Appel und ein Ei" angeboten haben, auch diese Gegenstaende fuer "ein Appel und ein Ei" rausruecken mussten... [[grin]]


edit: Gerade Buchmacher haben AGB-Vertraege weil sie die staerkere Partei sind (das was ich oben mit gleichberechtigt und nicht gleichberechtigt versucht habe klarzumachen) und damit standartisierte Vertraege (naemlich zw. nichtgleichberechtigten Parteien) den Individualvertraegen (zw. gleichberechtigten Parteien) vorziehen. Aus diesem Grund regelt das BGB in den Absaetzen 30xff die Umstaende an die sich AGB zu halten haben. EBEN WEIL der AGB-anbietende Vertragspartner AUS EINER STAERKEREN POSITION HERAUS agiert ! ist es der Wunsch des Gesetzgebers den schwaecheren Partner, in diesem Fall den Buchmacherkunden, zu schuetzen. Vergleich hierzu aus dem Mietrecht, wo haeufig in den AGB Kleintiere inkl. Nager verboten werden, aber letztlich diese Klauseln unwirksam sind ...
Bei diesen AGB-Vertraegen, die standartisiert angeboten werden, trifft den Buchmacher eine besondere EIGEN-Verantwortung.
Desweiteren ist es klarer Missbrauch und widerspricht jeder Form von Treu und Glauben dem Kunden diese selbst zu verantwortenden Risiken auszubuerden.

Habe fertig.
Erstmal.

edit:
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT]§ 305c BGB - Überraschende und mehrdeutige Klauseln -[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1](1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1](2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.[/SIZE][/FONT]

Ausdrucken, auf A3 und uebers Bett haengen.
 
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Oh mann, dann mal ganz langsam für Dich.

Ein Vertrag eine Übereinkunft, welche durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Es ist weder ein Stück Papier, noch eine gespeicherte Datei oder sonstwas. Dieses Stück Papier dient nur als Nachweis, nicht mehr. Wenn die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, dann ist auch kein Vertag zustande gekommen, fertig. Wenn beide Parteien etwas ganz anderes meinten. dann ist schlichtweg kein Vertag zustande gekommen. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Vertragsparteien gleichberechtigt sind oder nicht. Welche Vertagsparteien auch, es ist ja garkein Vertrag zustande gekommen. Damit wir im Nachhinein keine Unstimmigkeiten haben, ziehen wir dieses Stück Papier als Beweis hervor. Wenn sich aber eine der beiden Parteien auf einen Vertagsinhalt beruht, welcher z.B. ein offentsichtlicher Schreibfehler, Zahlendreher etc. ist. Dann können wir dieses Schriftstück vergessen und es ist erstrecht kein Vertrag zustande gekommen, weil ja eindeutig feststeht dass hier überhaupt keine übereinstimmende Willenserklärung vorherrscht. Keine übereinstimmende Willenserklärung = kein Vertag.

Nichts anderes macht der Bookie. Der sagt: "Diese Wette ist nicht zustande gekommen. Ich meinte diese Wette, du meintest diese Wette" Keine übereinstimmende Willenserklärung = keine Wette. Und wenn es nun mal offentsichtlich ist, dass diese Wette nie und nimmer vom Buchmacher so gemeint war, dann ist die Sache klar.

Und nun kommen wir zu deinen gleichberechtigten Vertagsparteien. Das ist nur entscheidend, wann und wie ich anfechte. Aber ändert nix an der Tatsache, dass keine übereinstimmende Willenserklärung = keine wette abgeschlossen wurde.

Ich weiss, verstehst du eh nicht und klugscheisst gleich wieder indem irgendein Begriff in den Raum schmeisst.