Spielsüchtiger erhält Schadenersatz

Flo

Realistischer Patriot
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März 9, 2003
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Tirol
von orf.at:

Spielsüchtiger erhält Schadenersatz
Ein spielsüchtiger Kärntner hat einen richtungsweisenden Prozess gegen die Casinos Austria gewonnen. Er verspielte Millionen und klagte auf Schadenersatz, weil seine Spielsucht von keinem Casinoangestellten erkannt worden war.

Sucht hätte erkannt werden müssen
Der Millionenprozess ist jetzt am Klagenfurter Zivilgericht vorläufig beendet worden. Ein früherer Klagenfurter Baustoffhändler hatte die Casinos Austria geklagt, weil seine Spielsucht vom Casino-Personal erkannt werden hätte müssen.

Der 40-jährige Klagenfurter hatte in den Jahren 1997 bis 2000 insgesamt 2,54 Millionen Euro verspielt.

Laut Glücksspielgesetz sei jeder Spieler, der "auffällig wirkt", auf seine Zahlungsfähigkeit zu prüfen. Die Klagenfurter Anwälte des Klägers, Walter Dellacher und Günther Huainigg, haben sich darauf berufen, dass eben das nicht geschehen sei:

"Das Personal hätte die Spielsucht erkennen müssen. Obwohl die Einsätze unseres Mandanten extrem hoch waren, haben sie ihn immer wieder spielen lassen, ohne seine Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Selbst als unser Mandant sich selbst sperren ließ und die Sperre später wieder aufhob, hätte die Krankheit erkannt werden müssen. Weil man ihn trotzdem weiter spielen ließ, hat der Spielsüchtige bei 100 Casinobesuchen rund 2,5 Millionen verspielt".

Erste Instanz: 500.000 Euro Schadenersatz
In erster Instanz sprach Richter Helfried Kandutsch am Landesgericht Klagenfurt dem kläger 499.000 Euro Schadenersatz zu. Gefordert hatten die Anwälte 1,2 Millionen Euro.

11.000 Euro muss der Kläger an Prozesskosten bezahlen, da er nur einen Teilsieg errungen hat. Die Casinos AG - die übrigens erstmals in Österreich verurteilt worden ist - hat nun vier Wochen Zeit, das Urteil zu beeinspruchen. Es wird erwartet, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte richtungweisend für ganz Österreich sein. Die Anwälte und die Suchtberatungsstelle rechnen damit, dass weitere Spielsüchtige klagen werden.
 
passend dazu folgende Meldung, übrigens der Gast wurde spielbankintern "der Hansel von der Bank" gennant:


Sparkasse klagt vor Gericht gegen Kasino - 31.07.2003
LAHR (BZ). Die Sparkasse Offenburg/ Ortenau hat beim Landgericht in Baden-Baden Klage gegen die Spielbank Baden-Baden eingereicht, im Zusammenhang mit dem Veruntreuungsfall des früheren Mitarbeiters Hess.
Es handle sich, so die Pressemitteilung, um eine Teilbetragsklage in Höhe von drei Millionen Euro, die auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt sei. Die Sparkasse gehe zum einen davon aus, dass die Spielbank die von Hess ab einem bestimmten Zeitpunkt getätigten Spieleinsätze zurückgeben müsse, weil die Spielverträge nichtig seien. Zum anderen seien die zum Spielen eingesetzten Mittel durch Straftaten erlangt worden, was das Kasino hätte erkennen müssen.
Quelle: badische-zeitung





Lisa-M.