Gelbe Karte aus Br�ssel: EU-Kommission er�ffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen deutschen Gl�cksspielstaatsvertrag
Versto� gegen EU-Recht erfordert neuen Ansatz zur Regulierung des Gl�cksspielmarktes in Deutschland
bwin: Bund und L�nder sollten ihren Gestaltungsrahmen nutzen
Neugersdorf, den 31. Januar 2008 � Die EU-Kommission hat heute beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Unvereinbarkeit des im Januar in Kraft getretenen Gl�cksspielstaatsvertrags der L�nder mit EU-Recht einzuleiten. Demnach steht der Staatsvertrag der L�nder nach Auffassung der EU-Kommission im eklatanten Widerspruch zur europ�ischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.
Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K. mit Sitz in Sachsen: "Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein weiterer Beleg daf�r, dass der Gl�cksspielstaatsvertrag und das Verbot von privaten Online-Wettanbietern in Deutschland kein Bestand haben werden. Bund und L�nder sollten sich das Heft des Handelns nicht von Br�ssel aus der Hand nehmen lassen und diese Entscheidung als Chance begreifen, ein europaweit tragf�higes Regulierungsmodell zu entwickeln. bwin wird diesen Prozess wie schon in der Vergangenheit gerne konstruktiv unterst�tzen." Pfennigwerth begr��te, dass die Konformit�t des deutschen Gl�cksspielmonopols mit EU-Recht von der EU-Kommission kritisch gepr�ft werde. "Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Sinne im Laufe des Jahres weitere Entscheidungen der Gerichte in Deutschland und von dem Europ�ischen Gerichtshof erhalten werden. Die Regulierung der Gl�cksspielm�rkte, die auch weitere private Anbieter zul�sst, ist nicht mehr aufzuhalten", erg�nzt Pfennigwerth. Das OVG Sachsen hatte im Dezember letzten Jahres die G�ltigkeit der DDR-Lizenz best�tigt.
Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren Gambelli und Placanica stellt die Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, eine weitere Best�tigung der bwin Rechtsauffassung dar. In Ermangelung von Sekund�rrecht � Gl�cksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen � ist es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang Deutschlands mit dem Thema Gl�cksspiel EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.
Erh�lt die Kommission binnen zwei Monaten nach Zuleitung ihres f�rmlichen Auskunftsersuchens an die Bundesregierung keine zufrieden stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten Beschr�nkungen nicht beseitigt, kann sie den Gerichtshof der Europ�ischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen.
So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Gl�cksspielbereich einigen k�nnen, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschr�nkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und Placanica pr�zisierten Erfordernissen zu beurteilen.
Die internationale bwin-Gruppe weist darauf hin, dass das Vorgehen der EU-Kommission gegen Deutschland kein isoliertes Vorgehen ist, sondern Teil der Bem�hungen, auf eine europaweit EU-rechtskonforme Ausgestaltung der nationalen Gl�cksspielregulierungen hinzuwirken. So hat die Kommission heute ebenfalls die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden wegen des dortigen Pokermonopols beschlossen.
Erl�uterung Vertragsverletzungsverfahren:
Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag ist in drei Stufen gegliedert ist: das Aufforderungsschreiben bzw. Mahnschreiben, die mit Gr�nden versehene Stellungnahme und die Anrufung des Gerichtshofs.
Die erste Stufe bildet ein f�rmliches Auskunftsverlangen im Rahmen der Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zu der mit Gr�nden versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufung des Gerichtshofs ver�ffentlicht die Kommission jedoch in der Regel eine Pressemitteilung, um die �ffentlichkeit �ber das Verfahren in Kenntnis zu setzen.
In bestimmten Ausnahmef�llen, die von besonderer Bedeutung f�r die B�rger sind (etwa wenn es sich offensichtlich um einen Versto� handelt, der Anlass zu zahlreichen Beschwerden gegeben hat), kann die Kommission beschlie�en, bereits ab �bermittlung des Aufforderungsschreibens eine Pressemitteilung zu ver�ffentlichen.
Auch wenn sie kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, kann die Kommission - sofern sie es f�r sinnvoll erachtet - eine Pressemitteilung zu einer bestimmten Situation ver�ffentlichen, die sie als Versto� gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ansieht. Sie kann jedoch auch nach Abschluss eines Verfahrens die Gr�nde f�r ihr Handeln darlegen oder die europ�ischen B�rger �ber die erzielten Ergebnisse unterrichten.
�ber bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot
www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain
www.bwin.de und h�lt seit 1990 die Lizenz f�r die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Fr�hjahr 2002 beteiligte sich die �sterreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von �ber 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro.
Ein wichtiges Ziel von bwin ist die F�rderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Pr�vention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verb�nden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards f�r Sportwetten.
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
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