Probleme mit Wettbüro Schwechat

thalli30

New member
Nov. 23, 2005
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S p
Ich habe vor einem halben Jahr bei Formel 1-Wetten (Indianapolis-Grand Prix) eine nicht unbeträchtliche Summe bei Wetten Schwechat in Internet gewonnen (die 6 gewerteten Boliden alle auf WM-Punkte kombiniert). Am Tag des Ereignisses wurden die Wetten als gewonnen gewertet. Am nächsten Tag wurden jedoch alle Wetten ohne Angaben von Gründen storniert!!!! Auf meine Anfrage bei Wetten Schwechat, weshalb die Wetten storniert wurden, (obwohl die gleichen Wetten in den Filialen ausbezahlt wurden) verwiesen Sie mich sofort in Ihre Rechtsabteilung. Worauf ich einen Anwalt beauftragte eine Klage einzureichen.
Dies der Klagstext:

"In umseits näher bezeichneter Rechtsache erstattet die klagende Partei zur Vorbereitung der anzuberaumenden Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, sowie in Erwiderung des Vorbringens der beklagten Partei, nachstehenden

VORBEREITENDEN SCHRIFTSATZ

und führt diesen aus wie folgt:

II.

Das Vorbringen der beklagten Partei wird zur Gänze bestritten, sofern dies im Folgenden nicht ausdrücklich außer Streit gestellt wird. Es wird kostenpflichtige Klagsstattgebung beantragt.

III.

1.
Die beklagte Partei ist Inhaberin der domain http://www.wetten-schwechat.at. Sie betreibt im Internet unter dieser Adresse eine Wettbörse.

Der Kläger hat bei der beklagten Partei folgende Wetten abgeschlossen:

Datum Ticket Nr.: Einsatz in € Quote Auszahlung in €
19.06.2005 410590364 20 xxx,xx
19.06.2005 410590371 25 xxx,xx
19.06.2005 410590363 20 xxx,xx
19.06.2005 410590375 33 xxx,xx
19.06.2005 410590372 20 xxx,xx
19.06.2005 410590368 33 xxx,xx
19.06.2005 410590369 33 xxx,xx
19.06.2005 410590374 33 xxx,xx
19.06.2005 410590396 33 xxx,xx
19.06.2005 410590382 25 xxx,xx
19.06.2005 410590362 25 xxx,xx
19.06.2005 410590400 8 xxx,xx

Gesamteinsatz bzw. Gesamtgewinnsumme xxx,xx

Die beklagte Partei hat die Wetteinsätze rückerstattet. Abzüglich dieser rückerstatteten Beträge ergibt sich daher eine Gesamtforderung des Klägers in Höhe von € xxx,xx
womit das Klagebegehren ausgewiesen ist.

Beweis: PV des Klägers, Wettscheine, Übersicht über Kontobewegungen,
Mitteilung seitens der beklagten Partei über die Wertung,
Zeuge: XXX
2.
Alle 12 gesetzten Wetten bezogen sich auf den Formel I Grand Prix von Indianapolis, welcher am Sonntag, 19.6.2005, stattgefunden hat. Das gegenständliche Rennen war von einem besonderen Umstand begleitet, nämlich davon, dass alle diejenigen Fahrer, deren Fahrzeuge mit Michelinreifen bereift waren zwar noch an der Aufwärmrunde teilnahmen, in weiterer Folge aber nicht mehr an den Start gingen. Dennoch wurde das Rennen abgehalten und das Ergebnis fand in der Gesamtweltcupwertung Berücksichtigung. Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Platz Fahrer Team
1. M. Schuhmacher Ferrari
2. R. Barrichello Ferrari
3. T. Monteiro Jordan
4. N. Karthikeyan Jordan
5. C. Albers Minardi
6. P. Friesacher Minardi

Sämtliche vom Kläger gesetzten Wetten bezogen sich auf die Teams Jordan und Minardi. Die Fahrzeuge dieses Teams waren mit Reifen der Marke Bridgestone bestückt, sodass die Fahrer bei gegenständlichem Rennen an den Start gingen. Der Kläger setzte für jeden der vier Fahrer darauf, dass er in die Punktewertung (Plätze 1 – 8) kommen würde. Dies war, wie oben dargestellt, der Fall.

Die Wetteinsätze betrugen mit Ausnahme von einer Wette jeweils zwischen € xxx,xx und € xxx,xx. Lediglich eine Kombinationswette mit dem Einsatz von € xxx,xx wurde gesetzt. Die Quoten beliefen sich auf 20, 25, 8 und 33.

Die beklagte Partei wurde aufgefordert, die Gewinne auszubezahlen. Diese Aufforderung wurde mit der unrichtigen Behauptung zurückgewiesen, dass das Rennen nicht stattgefunden hätte.

Beweis: wie bisher

3.
Die Wetten des Klägers wurden von der beklagten Partei rechtskräftig angenommen. Der Kläger hat den Wetteinsatz bezahlt. Die Wetten wurden weder storniert, noch liegt ein sonstiger Grund vor, der die beklagte Partei zur Nichtauszahlung des Gewinns berechtigen würde. Nachdem das den Wettscheinen zugrunde liegende Sportereignis, nämlich der Grand Prix von Indianapolis, stattgefunden und der Kläger sohin die von ihm abgegebenen Wetten aufgrund des Rennergebnisses gewonnen hat, ist die beklagte Partei zur Auszahlung der Gewinnsummen verpflichtet.

Buchmacherwetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen, die aufgrund einer Bewilligung der Landesregierung zur gewerbsmäßigen Vermittlung derartiger Wetten abgeschlossen werden, sind „Staatslotterien“ im Sinne des § 1274 ABGB. Demnach ist die Wettschuld eines solchen Buchmachers jedenfalls klagbar, wenn sein Vertragspartner den Wettpreis tatsächlich entrichtet oder hinterlegt hat. Dies trifft im gegenständlichen Fall zu. Die beklagte Partei gilt als Buchmacher im obigen Sinn und ist daher zur Zahlung verpflichtet. Sie wurde letztmalig mit Schreiben vom 23.6.2005 zur Zahlung aufgefordert.

Beweis: wie bisher



4.
Aus dem obigen Vorbringen ergibt sich jedenfalls die Aktiv- und Passivlegitimation der Streitteile.

Beweis: wie bisher

IV.

Die klagende Partei wiederholt daher ihren

ANTRAG

auf kostenpflichtige Klagsstattgebung.

V.

Zum Beweis des Vorbringens der klagenden Partei werden nachstehende

URKUNDEN

zur Vorlage gebracht:

./A – 12 E-Mails über die Wettannahme vom 19.6.2005
./B – Aufstellung über die I-Konto-Bewegungen vom 19.6.2005
./C – Mitteilung „Woche 25, Nachricht 5“
./D – Mahnschreiben vom 23.6.2005
./E – Auszug über Domain-Daten, erstellt von nic.at am 28.11.2005

Vöcklabruck, am 28.11.2005StarKa/WettSchw / hg/re / SCHRIFT.RTF


Worauf hin ich folgendes Antwortschreiben von der Rechtsabteilung von Wetten-Schwechat erhielt:

In der gegenständlichen Rechtssache erhebt die beklagte Partei gegen den bedingten
Zahlungsbefehl vom 13.10.2005, zugestellt am 28.10.2005,
EINSPRUCH:
Das Klagebegehren wird dem Grunde und der Höhe nach bestritten, desgleichen das
Klagsvorbringen als unrichtig, soweit es im Folgenden nicht als richtig außer Streit gestellt wird.
Die klagende Partei bringt vor, dass sie Ansprüche aus Wett-Tickets gegenüber der beklagten
Partei hätte. Die beklagte Partei hat mit der klagenden Partei die in der Klage angeführten Wetten
nicht abgeschlossen -es wird daher mangelnde Passivlegitimation eingewandt und beantragt,
über die Klagslegitimation abgesondert zu entscheiden und das Verfahren insoweit
einzuschränken.
Das Klagebegehren ist unschlüssig, zumal es völlig offen lässt, wo und wie die Wetten
abgeschlossen worden sein sollen und was Gegenstand der Wetten gewesen sein soll. Ein
eingehendes Vorbringen behält sich die beklagte Partei in jenem Fall vor, als die klagende Partei
geeignetes Vorbringen erstattet, durch welches ihre Klage schlüssig wird. Für diesen Fall wird
Kostenseparation beantragt.
Beweis: informierter Vertreter der beklagten Partei
weitere Beweise vorbehalten
Die beklagte Partei stellt daher den
ANTRAG,
die Klage kostenpflichtig abzuweisen.
Wien, am 21.11.2005 Wettbüro Schwechat Gesellschaft m.b.H.
Kostenverzeichnis umseits!
A-1010 Wien, Stephansplatz 4/ VIII, Tel.: +43-1 5138512, Fax: +43-1 5138512-20, [email protected],www.rechtsberaterin.Bank Austria GA AG: 256-117-996/00 BLZ12000; IBAN: AT521200025611799600; BIG:
BKAUATWW; PSK: 2416.403, BLZ 60000, IBAN: AT986000000002416403; BIG: OPSKATWW, UID-Nr.: ATU 10509500
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An Kosten werden verzeichnet:
Bemessungsgrundlage: xxx,xx
Einspruch TP 3A ~ 347,70
100 % ES ~ 347,70
20 % USt ~ 139.08
Gesamt ~ 834,48


Falls jemand dies liest und ebenso betroffen ist oder eine im Internet gespielte Wette ausbezahlt bekam (kleinere Gewinne wurden ausbezahlt) der möge bitte dies hier kundtun.


mfg ein Betrogener
 
Re: Wettbüro Schwechat - Betrügerbüro Nr. 1

Re: Wettbüro Schwechat - Betrügerbüro Nr. 1

thalli30 schrieb:
Das Klagebegehren ist unschlüssig, zumal es völlig offen lässt, wo und wie die Wetten abgeschlossen worden sein sollen und was Gegenstand der Wetten gewesen sein soll.

Unglaublich, zu bestreiten, dass die Wetten nie abgeschlossen wurden. Darf man jetzt also alle verlorenen Wetten auch einklagen weil es ja anscheinend keine Beweise gibt, dass die Wetten jemals abgeschlossen wurden?

Spannende Sache, ich wünsch alles Gute und denke, dass Schwechat hier natürlich keine Chance hat.
Aber haben die ihren Sitz nicht irgendwo in Uruguay?!
 
ich finde, dasz dieses wettbüro auch in die blacklist hier reingehört. oder ist das wettbüro da schon drin? ich frag mich auch immer wieder, wie sich solche wettbüros trotzdem am markt halten können mit derlei methoden und bei der konkurrenz. [[nixweiss]]

edit:

hab grad mal geschaut, schwechat steht noch nicht drin in der blacklist. es wird zeit, flo... [[zwinker]]
 
Re: Wettbüro Schwechat - Betrügerbüro Nr. 1

Re: Wettbüro Schwechat - Betrügerbüro Nr. 1

Flo schrieb:
thalli30 schrieb:
Das Klagebegehren ist unschlüssig, zumal es völlig offen lässt, wo und wie die Wetten abgeschlossen worden sein sollen und was Gegenstand der Wetten gewesen sein soll.

Unglaublich, zu bestreiten, dass die Wetten nie abgeschlossen wurden. Darf man jetzt also alle verlorenen Wetten auch einklagen weil es ja anscheinend keine Beweise gibt, dass die Wetten jemals abgeschlossen wurden?

Spannende Sache, ich wünsch alles Gute und denke, dass Schwechat hier natürlich keine Chance hat.
Aber haben die ihren Sitz nicht irgendwo in Uruguay?!

Da fragt man sich wirklich, wie sie denn die Bestätigungsmails für die Wetten erklären wollen, die sie verschicken. Behaupten die dann, der Kunde habe sich die selbst gebastelt?

Es wäre vielleicht nicht schlecht, den Herren von derlei Verbrecherbüros mal mitzuteilen, dass solche Dreistigkeiten durchaus die Öffentlichkeit, sprich Wettforen etc. erreichen. Bestreiten tatsächlich einfach die Wettannahme, sowas gibt's ja gar nicht! [[wc]]
 
Hallo

Wichtig ist aber das endlich mal so ein Fall vor Gericht verhandelt wird.

Und wenn das Urteil so ausfällt wie die meißten hier annehmen würde das endlich mal ein Signal setzten das die Buchmacher sich nicht alles erlauben können.


Sie haben aber nicht damit argumentiert das ihr Sitz für die Wettannahme in Uruguay liegt. Außerdem wenn Schwechat eine Lizenz als Buchmacher von einer Landesregierung in Östereich erhalten hat, kann man dort auch die Klage einreichen.

P.S. Meine Siegwette auf Raikönen hatten die als verloren normal ausgewertet.

Gruß modano
 
Flo schrieb:
@elber: Blacklist wurde soeben ergänzt. [[zwinker]]

danke flo. [[winkewinke]]

erstaunlich, wieviele da schon stehen, aber nicht erstaunt bin ich über die namen der buchmacher, es wundert mich nicht, dasz genau die auch darin aufgeführt sind, die ich schon immer für dubios hielt wie halt vierklee, gamebookers usw. [[grin]]
 
Von größeren Wetten fertige ich immer screenshots an, allerdings wird hier den Schwechatern die anachronistische Praxis der Emailbestätigung ohnehin zum Verhängnis.

Sollten sie mit dem Uruguayschmäh kommen, wäre zu fragen, von wo (Uruguay oder Wien-Landstrasse :mrgreen: ) die Mail verschickt wurde. Außerdem könnte dein Anwalt dezent anklingen lassen, dass man eine Anfrage an die Finanz richten wird, zu prüfen, ob diese Konstruktion nicht eine Umgehung des Gebührengesetzes war (war, weil seit 1. 10. gilt eine neue Rechtslage, allerdings verjähren Gebührenschulden erst nach 40 Jahren). Denn wenn die angeblich nach Uruguay vermittelten Wettangebote tatsächlich in Österreich zustandegekommen wären, winken saftige Nachzahlungen :mrgreen: .
 
vor allem machen die mit ihrem livewettenangebot in den wettbüros fehler über fehler. der vermittler kann einem echt leid tun. da bleiben die quoten immer wieder stehen obwohl ein ereignis bereits eingetroffen ist, die quoten sind auf einmal weg und keiner kann mehr wetten, auf ein mal kommt von selbst ein logout und man muss sich wieder neu anmelden. die fehler wurden schon so oft bemengelt, aber schwechat will nichts davon wissen. dabei kann das problem eigendlich nur an der software liegen.

die zocker versuchen natürlich einige fehler auszunützen und das ist auch schon des öfteren gelungen. was kann der kunde dafür, wenn ein tor gefallen ist und die quoten werden noch angeboten. na klar wird noch schnell eine wette abgeschlossen und die tickets kommen auch raus. manchmal zahlt schwechat die wetten voll aus und manchmal auch nur den einsatz zurück.
kann noch viel erzählen, muss aber schluss machen.

gruss
felix
 
Uruguay

Uruguay

Wettbestimmungen Pkt.11

Mangels anders lautender zwingend zur Anwendung kommender
Rechtsstand-bzw.Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten
aus dem Wettvertrag österreichisches Recht anzuwenden. Als
Gerichtsstand ist Wien vereinbart.

Hab mir gerade die Wettbestimmungen ausgedruckt und a bissl studiert.
Hier steht eindeutig WIEN als Gerichtsstand.

http://www.buchmacherverband.at/

Der Vorstand

Der Präsident

Der kann auch nicht helfen?


Robär
 
Falsch verstanden

Falsch verstanden

The Greatest schrieb:
Dass der Buchmacherverband nur die Interessen der Buchmacher vertritt und aus Sicht jedes informierten Wetters ein Witzverein ist, wissen wir doch alle, oder?


Du hast es falsch verstanden.

Geh auf den Link, dann Vorstand, dann Präsident, dann genau lesen
und schauen

Robär
 
das wetten schwechat nicht ganz seriös wusste ich schon aber das die sowas machen is echt nicht in ordnung.

bei mir in der nähe is ne filiale von denen und dort geht es auch zu, die erfindne dort aufeinmal limits, die für einige leute gelten und für andere nicht !!!

die quoten dort sind immer schlechter als im web und das lokal macht einen unseriösen eindruck!!!

bei denen stimmt echt was nicht
 
ich habe ja auch so manches problem mit schwechat und deshalb könnte ich einen guten anwalt aus österreich gebrauchen dem sportwetten kein fremdwort ist. kannst mir da einer von euch helfen ? [[help]] [[help]]

mit dem buchmacherverband habe ich schon gesprochen, aber die helfen ja eher zum buchmacher.

gruß
felix