Diese Gschicht hab ich schon einmal gebracht, aber die ist dann weiter gegangen wie man sieht. (find meinen Link dazu nicht mehr).
Es freut mich sehr das dieses Urteil des OGH so ausgefallen ist. Was ich immer schon sage, die AGB der Wettbüros sind nur bedingt richtig.
Die Richtigkeit stellt sich erst vor einem Gericht oder wie diesmal sogar vor dem obersten Gerichtshof heraus. Denn dann wird die Sachlage von
allen Seiten beleuchtet und untersucht. Aber nur selten kommt es eben zu Auseinandersetzungen vor Gericht, denn wir Kleingeldzocker können
so etwas gleich abhacken. In diesem Fall gings um eine hohe Summe und der Italiener hat alles richtig gemacht. Natürlich ist es für den kleinen
Zocker zusätzlich schwer weil die Wettbüros in anderen Ländern oft angesiedelt sind. Aber bei einer mitteleuropäischen Rechtssprechung wie wir sie in Österreich haben, da kann man davon ausgehen das neutral und richtig entschieden wird.
Ich behaupte, schon lange, das die Limitierung einzelner Spieler weil sie etwas erfolgreicher sind als andere Gesetzeswidrig ist. Es ist nämlich
die pure Diskriminierung welche vor unserem OGH nicht halten würde. Der Gleichheitsgrundsatz wird sträflich vernachlässigt, da nützt es
auch nichts wenns in der AGB steht. Auch bei dieser Gschicht ist es in der AGB gestanden und letztendlich wurde es als Unrichtig ausgehebelt.
Alten Link gefunden:
https://www.sportwettenvergleich.net/wettforum/bookie-section/buchmachertests/186971-goldbet