Dienstag, 3.August 2010

Dienstag, 3.August 2010

  • Die Wiener machen es...

    Stimmen: 36 54.5%
  • Dreckiges Unentschieden...

    Stimmen: 2 3.0%
  • Beroe,weil gefixxt...

    Stimmen: 12 18.2%
  • Mich interessiert wie Lokal_Crew & CFCFan nur Red Bull.

    Stimmen: 16 24.2%

  • Umfrageteilnehmer
    66
Schüler-BaFög ist durchaus mit Sozialleistungen aufzustocken.
Das Problem ist hier aber ein anderes, in der ArGe Leistung ist die Sozialleistung enthalten, diese bekam sie aber auch auf das BaFög berechnet. Somit war die BaFög-Summe um den Regelbetrag zur Sozialkasse zu hoch.
Rückzahlung wohl nicht verhinderbar.

1.) Kontakt zum Sachbearbeiter suchen (wenn möglich vor Ort)
2.) Stundung und Ratenzahlung vereinbaren
Stundung ist wichtig damit keine Zinsen anfallen.

Meine persönliche Meinung,keine Beratung ;)
 
ja das BAföG muss gekürzt werden....das wurde Anfangs auch so gemacht...sie hat dann 60€ weniger als ihre Schulkameraden bekommen...dann nach einigen Monaten hat sie genauso viel bekommen...und keiner davon hat was an die KK abgegeben[[nixweiss]]


Es bleibt bei deiner Freundin das Problem sie hat für den Bedarf Krankenverischerung zweimal kassiert von der Arge und dem Bafögamt und nun will das Bafögamt dies wieder zurück. Vielleicht bekommen die anderen Schüler keine Leistungen von der Arge oder oder oder. Da gibt es viele Möglichkeiten aber es kann sicherlich nicht sein von diversen Ämtern Geld für die gleiche Leistung zu erhalten. Dies ist dneke ich auch recht gut nachvollziebar und sinnvoll
 
sollte man evtl den sowas einen Anwalt prüfen lassen?

Klar kann man das Prüfen lassen,
nur sollte man erstmal die Unterlagen zur Hand nehmen ob die BaFög Zahlung inkl Sozialabgaben war und wenn ja dann wurde das zuviel bezahlt.
Sollte sie sogar den vermerk "selbstversichert" angekreuzt haben ohne auf dem Antrag die Argeleistung zu vermerken dann hat sie falsche Angaben gemacht.

Einfach den Sachbearbeiter besuchen den Vorgang noch einmal schildern, sich seine Erklärung anhören und direkt um Stundung bitten.
 
Klar kann man das Prüfen lassen,
nur sollte man erstmal die Unterlagen zur Hand nehmen ob die BaFög Zahlung inkl Sozialabgaben war und wenn ja dann wurde das zuviel bezahlt.
Sollte sie sogar den vermerk "selbstversichert" angekreuzt haben ohne auf dem Antrag die Argeleistung zu vermerken dann hat sie falsche Angaben gemacht.

ja aber das Amt hatte alle ARGE Bescheide vorliegen gehabt
 
Zuletzt bearbeitet:
ja aber das Amt hatte alle BAföG Bescheide vorliegen


Ändert nichts daran das man zurückzahlen muss wenn es sich als nachträglich falsch herausstellt.

BaFög Grundleistung + Sozialabgabe
Arge inkl Sozialabgabe

Somit 2 mal. Einmal direkt an KK abgeführt einmal in ihren Geldbeutel.

Wenn sie zusätzlich den Betrag selbst nochmal an die KK abgeführt hat dann kann man es von der KK wieder holen,ich denke aber mal sie hat es eher zum Puppendoc gebracht (sorry gg).

Wenn der Fehler beim Amt liegt hat sie gute Chancen auf Stundung und kleine Raten der Rückzahlung.
 
ja aber das Amt hatte alle ARGE Bescheide vorliegen gehabt

Wie gesagt ich habe unzählige Stunden mit Baföganträgen usw zugebracht und dies ist auch sinnvoll weil die regelungen teilweise sehr komplex sind. Eine genaue Ferndiagnose wird man hier nur schwer stellen können. Da sollte man sich zunächst selbst schlau machen und dann zur Bafögberatung usw gehen und erst am Ende überlegen nochmal Geld für einen Anwalt auszugeben. So würde ich es machen.

Für mich klingt es so als ob man zurückzahlen muss aber wie gesagt es gibt dort m,ehr Ausnahmen und Spezialregelungen wie Sand am Meer