Lieber nicht..
Ich will.[[hammer]]
halloa heo gemeinde
Servus Don.
huiuiui... was gehtn hier... muahaha....
Nix. Ausser paar Beamte haben Urlaub.:mrgreen:
Lieber nicht..
halloa heo gemeinde
huiuiui... was gehtn hier... muahaha....
folgende Stellungnahme soll ich hinschicken
Code:Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 30.07.2010 habe ich erhalten und nehme dazu wie folgt Stellung: Sie führen in Ihrem Schreiben aus, dass ich hätte erkennen müssen, dass mir ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht zustand, weil dieser bereits von der ARGE übernommen wird. (Allein die Annahme, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der ARGE getrage werden, ist meines Wissens falsch. Ich erhalte lediglich einen Zuschuss zu den angemessenen Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 7 SGB II. Dieser Zuschuss zählt nicht als ALG II, weshalb meines Wissen von der ARGE auch keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sollte diese Annahme falsch sein, dann war mir das bis jetzt nicht bekannt, sodass ich schon allein deshalb die Fehlerhaftigkeit Ihres Bescheides nicht erkennen konnte.) Somit hätte ich auch die Rechtswidrigkeit Ihres Bescheides erkennen und melden müssen. Diese Annahme ist falsch. Mit meinem Bafögantrag habe ich Ihnen auch den Bewilligungsbescheid der ARGE eingereicht. Dennoch bestanden Sie auf Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, weil ansonsten der Baföganspruch nicht berechnet werden können. Das gleiche gilt auch für den Zeitpunkt des Folgeantrages. Allein aufgrund dieser Forderung Ihrerseits habe ich diese Bescheinigung vorgelegt. Trotz Kenntnis des Umstandes, dass ich ebenfalls Leistungen der ARGE beziehe, haben Sie Bafög in der bekannten Höhe bewilligt. Ihnen waren alle Tatsachen bekannt, die zur korrekten Berechnung des Leistungsanspruchs erforderlich waren. Sie haben demnach zweimal, nämlich zunächst beim Erst- und dann auch beim Folgeantrag, genau die Unterlagen erhalten, die Sie angefordert haben. Gleichwohl haben Sie dann offensichtlich zweimal meinen Anspruch falsch berechnet. Wenn Sie als verantwortliche Behörde zweimal den gleichen Fehler machen, obwohl Ihnen sämtliche relevanten Unterlagen vorliegen, können Sie kaum ernsthaft erwarten, dass ich - als in rechtlichen Dingen völlig unbedarfte Person - diese Fehler erkenne. Ich bin und ich durfte deshalb von der Rechtmässigkeit der Bewilligungsbescheide ausgegangen. Auf diese Richtigkeit habe ich vertraut und die erhaltenen Leistungen vollständig verbraucht. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 greift deshalb vorliegend nicht. Eine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Leistungen ist in diesem Fall unzulässig. Mit freundlichen Grüßen
Was hast gezahlt?
Zwei Puppen.
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+ PS1-Karton.[[yo]]
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Atletico Huila AHC Inplay
-1, -1,5 1,825 6/10
[[schwitz]][[schwitz]][[schwitz]][[sabber]]
zu 1111111111111[[hammer]][[hammer]][[hammer]]222222222222222[[winkewinke]]
Als ob die je anschlagen würden.
Penetta 6:2/2:5...WTA vom Feinsten![[hammer]][[hammer]][[hammer]]
na super .. gasquet wird gleich im ersten spiel gebreaked .. is der noch immer verletzt ???[[help]]