Dow Jones
EU ermittelt gegen Frankreich wegen Schutz des ... (zwei)
Dienstag 19. September 2006, 19:02 Uhr
Erst in der vergangenen Woche hatte die EU mitgeteilt, die Kommission ermittele in der gleichen Angelegenheit gegen acht weitere Staaten. Einer dieser Fälle betreffe Frankreich, sagte Binnenmarkt-Sprecher Drewes zu Dow Jones Newswires.
Die EU werde am 18. Oktober bekannt geben, ob die ursprünglich sieben Mitgliedsstaaten, gegen die ermittelt wird, mit einer Klage rechnen müssten. Darüber hinaus werde die Kommission entscheiden, welche weitergehenden Maßnahmen gegen die acht anderen Länder, gegen die nun auch ermittelt wird, ergriffen werden, so der Sprecher weiter.
Nach französischem Recht dürfen ausschließlich der Wettanbieter für Pferderennen PMU sowie die Glücksspielfirma Francaise des Jeux Wetten von Kunden in Frankreich entgegennehmen. Paris hatte seine Gesetzgebung in der vergangenen Woche gegen den österreichischen Sportwettenkonzern bwin Interactive Entertainment AG angewandt. Die Polizei verhaftete zwischenzeitlich zwei Vorstandsmitglieder, weil das Unternehmen Sportwetten im Internet auch französischen Nutzern offeriert. Gegen die beiden Vorstände wurde am Montagabend Anklage erhoben.
"Wir schauen nicht erst seit dem Vorfall nach Frankreich. Sollte die Situation mit bwin damit zusammenhängen, stellt dies einen weiteren Punkt dar", so Drewes weiter. -Von Anne Jolis, Dow Jones Newswires; + 49 (0)69 - 29 725 104
[email protected] DJG/DJN/flf/jhe