Mike Bet schrieb:
... inszenierten Doppelconference ...
Wie ich über den www-Button unter Deinen Beiträgen festgestellt habe, bist Du kommerziell tätig.
Deine Unterstellungen lassen keine Rückschluß auf meine Stellung zu, sondern nur Zweifel daran aufkommen, wie es mit der Neutralität Deiner Beiträge bestellt ist.
Ich bin nicht-kommerzieller Amateur, und Amateure liefern schon mal bessere Beiträge als Profis. :mrgreen:
Meine Informationen ziehe ich aus dem, was ich in Artikeln und Beiträgen im Internet gelesen habe.
Anhand derer kann ich Dir auch Deine Fragen beantworten; meine Antworten sind meine persönliche Meinung und haben keinerlei offiziellen Charakter.
Also, zur Frage "Privatpersonen":
Die Antwort darauf ergibt sich schon bei der Bezeichnung von Betfair als P2P-Wettbörse. P2P heißt "Peer to Peer" (Gleich zu Gleich) oder auch Person-to-Person, womit bereits ausgedrückt wird, daß dort Privatpersonen gegeneinander wetten und Betfair die Vermittlung betreibt.
Buchmacher müssen sich in der Anmeldung kenntlich machen. Ein Buchmacher ist keine Privatperson, sondern eine Geschäftsperson: Die Geschäftsperson ist steuerpflichtig, die Privatperson nicht.
Ob eine Privatperson nun noch zusätzlich Buchmacher ist oder nicht, ist für den Wetter nicht wichtig.
Für den Wetter ist wichtig, daß die Wette aller Privatpersonen finanziell gedeckt ist. Das ist der große Sicherheitsvorteil der Wettbörse. Bei einem Buchmacher ist die Wette im allgemeinen nicht gedeckt.
1) "Gordon Brown -- Betfair -- Inside Edge" :
Der britische Finanzminister hat zu dem neuen Gesetzentwurf für Glücksspiele gesprochen. Das ist in England ein großes Thema, das außerhalb praktisch keinen Niederschlag findet.
Die von mir ausgegoogelten Artikel kann ich allerdings nicht mit Deiner Fragestellung in Einklang bringen.
2) Betfair hat mit verschiedenen Sport-Aufsichtsorganisationen eine MoU (Memorandum of Understanding) abgeschlossen, z. B. mit dem englischen Jockey-Club.
Kürzlich zeigt sich der erste große Erfolg:
Als gegen ein Pferd mehr als 200.000 Pfund gewettet wurden und den Kurs von 2 auf 20 hochtrieben, meldete Betfair dies und das entsprechende Rennen wurde genau beobachtet.
Das Pferd wurde während des Rennens reiterlos. Die Aufsichtsorganisation kam zu dem Schluß, daß unsportliches Verhalten vorlag und sperrte den Jockey, den Besitzer und den Hufschmied ( auf dessen Konto war bei Betfair gewettet worden).
Dies war der erste Fall einer Verurteilung der sportlich Beteiligten. Zwar gibt es eine endlos viele Geschichten von Betrugsfällen bei Buchmachern. Die Buchmacher haben aber die Aufsichtorganisationen nie informiert, so daß mutmaßlich Verdächtige nie belangt werden konnten.
Betfair hat damit für die Sauberkeit des Sports in kurzer Zeit mehr getan als alle Buchmacher in Jahrzehneten vorher.
3)Betfair ist Marktführer bei den Wettbörsen. Die anderen Wettbörsen können sich den MoU anschließen und haben das zumeist bereits getan.
Mit freundlichen Grüßen
ComissionTwo