Bankkonten investigation

Das ist immer noch alles sehr seltsam und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kündigungsgrund das Wettverhalten ist. Vermutlich sind es die vielen E-Wallet-Überweisungen gepaart mit deiner Nationalität, möglicherweise Wohnsitz etc.
Und vermutlich noch weitere Dinge die du hier nicht schreibst bzw. ev selber gar nicht weißt.

Eine Kündigung gemäß Art 19/1 der Bedingungen (im Fall der CB) kommt gar nicht so selten vor. Dazu gibt es auch regelmäßig Zeitungsartikel, auch online zT nachzulesen.
Ein Grundrecht auf ein bestimmtes Konto in dem Sinn gibt es nicht, die Banken können jedem das Konto kündigen, müssen nur die 2monatige Kündigungsfrist einhalten.
 
Natürlich hat man einen Anspruch auf ein Girokonto (auf Guthabenbasis), wenn es keinen zwingend Grund gibt dies abzulehnen. ALso es da an der Sache etwas faul.

Seit dem 19. Juni 2016[SUP][1][/SUP][SUP][2][/SUP][SUP][3][/SUP] begründet § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG), das die Zahlungskonten-Richtlinie der EU umsetzt, für alle Verbraucher einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz einen Rechtsanspruch auf Führung eines sog. Basiskontos für die Ausführung von Zahlungsvorgängen auch bei Privat- sowie Volks- und Raiffeisenbanken.[SUP][4][/SUP]
 
Ich habe nicht behauptet, dass man keinen Anspruch auf ein Girokonto hat....ich hab nur gesagt dass man keinen Rechtsanspruch auf ein BESTIMMTES Konto hat. Die Richtlinie schreibt nur vor, dass man am Zahlungsverkehr teilnehmen können muss, also Anspruch auf EIN Konto mit Minimal Ausstattung hat.