Casino-Prozess: Kärntner bekam vom OLG Graz teilweise Recht
227.000 Euro zuerkannt, über 55.000 Euro muss erneut verhandelt werden - Weitere 217.000 Euro wegen Verjährung abgewiesen - Urteil noch nicht rechtskräftig
Klagenfurt (APA) - Das Oberlandesgericht Graz hat mit Urteil vom 18. Dezember 2003, den Parteien heute, Freitag, zugestellt, der Klage eines Kärntner Unternehmers gegen die Casinos Austria AG teilweise stattgegeben: Dem Mann wurden rund 227.000 Euro samt vier Prozent Zinsen seit 20. Februar 2002 zuerkannt. Über weitere rund 55.000 Euro muss am Landesgericht Klagenfurt erneut verhandelt wurden. Weitere rund 217.000 Euro wurden hingegen wegen Verjährung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 40-jährige ehemalige Baustoffhändler hatte in den Jahren 1997 bis 2000 hauptsächlich beim Black Jack rund 2,5 Millionen Euro verzockt. Seine Spielsucht trieb ihn 100 Mal ins Casino. Dafür fordert er von der Casinos Austria AG Schadenersatz. Die Klagenfurter Anwälte Gunter Huainigg und Walter Dellacher brachten im Februar 2002 Klage gegen die Casinos Austria AG ein. Sie beriefen sich auf Paragraf 35 Absatz 3 des Glücksspielgesetzes. Demnach muss das Casino bei jedem Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen. Der Spieler ließ sich einmal sogar sperren, hob diese Sperre aber sehr schnell wieder auf. Spätestens da, so die Argumentation der Anwälte, hätte das Casino reagieren müssen. Es wurden 1,2 Mio. Euro zurückgefordert.
In ersten Instanz waren im Sommer des vergangenen Jahres vom Klagenfurter Zivilrichter Helfried Kandutsch dem Kläger rund 499.000 Euro zugesprochen worden. 11.000 Euro muss er an Prozesskosten bezahlen, da er nur einen Teilsieg errungen hat, heißt es im Urteil.
Die Casinos Austria AG hatten gegen das Urteil berufen. In der Berufungsschrift wurde dargelegt, dass "alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Spielgäste auch im vorliegenden Fall getätigt wurden". Spielerschutz sei nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch wirksames System und tragende Säule der Unternehmensphilosophie. Das österreichische Glücksspielgesetz gehöre in Hinblick auf den Spielerschutz zu den weltweit strengsten. Die Spielsucht des Klägers sei nicht bekannt gewesen, die behaupteten Spielverluste überhöht und außerdem verjährt. Außerdem treffe den Mann ein Mitverschulden von drei Vierteln, weil jedermann wissen müsse, dass er im Casino nur verlieren könne und sich durch eine Selbstsperre den Verlockungen des Glücksspiels jederzeit auf Dauer entziehen könne, wurde eingewendet.
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Tolle Idee, jetzt hätte ich gerne meine Moppen von den Bookies zurück....
KBWG, Lisa-M.
227.000 Euro zuerkannt, über 55.000 Euro muss erneut verhandelt werden - Weitere 217.000 Euro wegen Verjährung abgewiesen - Urteil noch nicht rechtskräftig
Klagenfurt (APA) - Das Oberlandesgericht Graz hat mit Urteil vom 18. Dezember 2003, den Parteien heute, Freitag, zugestellt, der Klage eines Kärntner Unternehmers gegen die Casinos Austria AG teilweise stattgegeben: Dem Mann wurden rund 227.000 Euro samt vier Prozent Zinsen seit 20. Februar 2002 zuerkannt. Über weitere rund 55.000 Euro muss am Landesgericht Klagenfurt erneut verhandelt wurden. Weitere rund 217.000 Euro wurden hingegen wegen Verjährung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 40-jährige ehemalige Baustoffhändler hatte in den Jahren 1997 bis 2000 hauptsächlich beim Black Jack rund 2,5 Millionen Euro verzockt. Seine Spielsucht trieb ihn 100 Mal ins Casino. Dafür fordert er von der Casinos Austria AG Schadenersatz. Die Klagenfurter Anwälte Gunter Huainigg und Walter Dellacher brachten im Februar 2002 Klage gegen die Casinos Austria AG ein. Sie beriefen sich auf Paragraf 35 Absatz 3 des Glücksspielgesetzes. Demnach muss das Casino bei jedem Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen. Der Spieler ließ sich einmal sogar sperren, hob diese Sperre aber sehr schnell wieder auf. Spätestens da, so die Argumentation der Anwälte, hätte das Casino reagieren müssen. Es wurden 1,2 Mio. Euro zurückgefordert.
In ersten Instanz waren im Sommer des vergangenen Jahres vom Klagenfurter Zivilrichter Helfried Kandutsch dem Kläger rund 499.000 Euro zugesprochen worden. 11.000 Euro muss er an Prozesskosten bezahlen, da er nur einen Teilsieg errungen hat, heißt es im Urteil.
Die Casinos Austria AG hatten gegen das Urteil berufen. In der Berufungsschrift wurde dargelegt, dass "alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Spielgäste auch im vorliegenden Fall getätigt wurden". Spielerschutz sei nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch wirksames System und tragende Säule der Unternehmensphilosophie. Das österreichische Glücksspielgesetz gehöre in Hinblick auf den Spielerschutz zu den weltweit strengsten. Die Spielsucht des Klägers sei nicht bekannt gewesen, die behaupteten Spielverluste überhöht und außerdem verjährt. Außerdem treffe den Mann ein Mitverschulden von drei Vierteln, weil jedermann wissen müsse, dass er im Casino nur verlieren könne und sich durch eine Selbstsperre den Verlockungen des Glücksspiels jederzeit auf Dauer entziehen könne, wurde eingewendet.
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Tolle Idee, jetzt hätte ich gerne meine Moppen von den Bookies zurück....
KBWG, Lisa-M.
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