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  • acanth
    Gratiswetter
    • 11.11.2013
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    Wie sind Einkünfte aus einem Paid-Service steuerechtlich einzustufen?

    Hi,

    die Paid-Services schießen bei blogabet ja nur so aus dem Boden. Auch einige User, die auch hier im Wettforum aktiv sind, bieten dort ihre Tipps an. Wie sind daraus resultierende Einkünfte in Deutschland eigentlich steuerrechtlich einzustufen, kann dazu jemand etwas sagen?

    acanth
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  • Gast
    • 0

    #2
    Ab 11.000€ wenn ich mich nicht irre

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    • chiksen
      Bonusjäger
      • 04.03.2013
      • 25
      • 0
      • germany de hesse

      #3
      Gewerbe anmelden
      Den Adler im Herzen!

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      • Blablub
        @121 Legende
        Analysen des Monats
        • 11.01.2012
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        • 1952
        • fiji

        #4
        Zitat von chiksen
        Gewerbe anmelden
        Warum? Kannst doch auch als Privatmann das ganze machen. Bin mir aber relativ sicher, dass man ab dem 1. € das auch angeben muss in der Einkommenssteuererklärung.

        Service als Einkommen nicht steuerfrei.
        Wetten als Einkommen steuerfrei (gibt es zumindest im Steuergesetz keine Definition für).

        Kommentar

        • Izz
          Live-Wetter
          • 02.02.2012
          • 106
          • 63
          • germany de baden

          #5
          Zitat von Blablub
          Warum? Kannst doch auch als Privatmann das ganze machen. Bin mir aber relativ sicher, dass man ab dem 1. € das auch angeben muss in der Einkommenssteuererklärung.

          Service als Einkommen nicht steuerfrei.
          Wetten als Einkommen steuerfrei (gibt es zumindest im Steuergesetz keine Definition für).
          Naja wo trägst es dann ein in die Steuererklärung?

          Ich denke mal schon, dass es laut Definition unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb fällt. Sonstige Einkünfte glaube ich eher nicht aber im Zweifel mal im Finanzamt nachfragen die sind da ganz hilfsbereit. Irgendwelche Freigrenzen wirds sicher auch geben.

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          • Lonnie Earl
            Gesperrt
            • 13.09.2011
            • 1228
            • 1846
            • germany de franconia

            #6
            Ich würde ein Kleingewerbe anmelden, wenn du die Umsatzgrenze von 17.500 € pro Jahr einhalten kannst. Ist relativ unbürokratisch, es gib keine Buchführungspflicht ggü. dem FA und du musst keine USt. ausweisen/abführen. Gewerbesteuer entfällt. Eine Steuererklärung musst du aber trotzdem abgeben.

            Kleingewerbe - was Sie dazu wissen sollten
            http://www.fuer-gruender.de/wissen/e.../kleingewerbe/

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            • Gast
              • 0

              #7
              Man muss hier schon klar unterscheiden ob er durch Tipps sein Geld verdient oder durch die Dienstleistung des paids!

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              • CenterCourtBet
                Live-Wetter
                • 22.08.2014
                • 182
                • 391
                • germany european union

                #8
                Die Frage ist halt, wie viele melden ab dem ersten Euro, den sie mit einem Paid Service verdienen ein Gewerbe an, wohl eher wenige.
                Was würde den passieren, wenn ich bereits ein paar Monate Geld durch meinen Paid Service verdiene aber das ganze nicht als Gewerbe angemeldet habe?

                Danke für die Hilfe!
                centercourt.blogabet.com

                Kommentar

                • Gast
                  • 0

                  #9
                  Zitat von CenterCourtBet
                  Die Frage ist halt, wie viele melden ab dem ersten Euro, den sie mit einem Paid Service verdienen ein Gewerbe an, wohl eher wenige.
                  Was würde den passieren, wenn ich bereits ein paar Monate Geld durch meinen Paid Service verdiene aber das ganze nicht als Gewerbe angemeldet habe?

                  Danke für die Hilfe!
                  Wie gesagt ich glaube ab 11.000€ sind Einkünfte aus sonstigen Geldanlagen (keine Ahnung wie genau das heißt) anmeldepflichtig, ein Kleingewerbe würde ich persönlich abraten weil man bekommt auch Probleme mit seinem normalen Arbeitgeber. Willst du nur den paid betreiben musst du eh nen richtiges Gewerbe anmelden weil sonst wirst du geschätzt beim FA.

                  Kommentar

                  • CenterCourtBet
                    Live-Wetter
                    • 22.08.2014
                    • 182
                    • 391
                    • germany european union

                    #10
                    Zitat von Wrisse
                    Wie gesagt ich glaube ab 11.000€ sind Einkünfte aus sonstigen Geldanlagen (keine Ahnung wie genau das heißt) anmeldepflichtig, ein Kleingewerbe würde ich persönlich abraten weil man bekommt auch Probleme mit seinem normalen Arbeitgeber. Willst du nur den paid betreiben musst du eh nen richtiges Gewerbe anmelden weil sonst wirst du geschätzt beim FA.
                    Was wären dass Einkünfte unter 11.000€?
                    Dazu habe Ich keinen "normalen" Arbeitgeber, bin Student und arbeite nebenher auf 450€ Basis.
                    Dazu hat das Kleingewerbe den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
                    Welche Rechtsform würdest du dann für einen Paid Service wählen?
                    centercourt.blogabet.com

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                    • Lonnie Earl
                      Gesperrt
                      • 13.09.2011
                      • 1228
                      • 1846
                      • germany de franconia

                      #11
                      Zitat von Wrisse
                      ein Kleingewerbe würde ich persönlich abraten weil man bekommt auch Probleme mit seinem normalen Arbeitgeber
                      ?

                      Kommentar

                      • Belz
                        Wettpate
                        • 12.01.2012
                        • 861
                        • 1109
                        • germany de rhineland

                        #12
                        Zitat von CenterCourtBet
                        Was wären dass Einkünfte unter 11.000€?
                        Dazu habe Ich keinen "normalen" Arbeitgeber, bin Student und arbeite nebenher auf 450€ Basis.
                        Dazu hat das Kleingewerbe den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
                        Welche Rechtsform würdest du dann für einen Paid Service wählen?
                        Wie groß ist die Auswahl der Rechtsform für ein
                        Kleingewerbe?
                        Wir spielten gegen Preston, nach dem Spiel baten mich die Vereinsoberen zum Gespräch.
                        Ich hörte mir alles an und sagte dann ab. Von dem Angebot hätte ich damals halb Vogelbach kaufen können
                        (6.000 Mark im Monat). Fritz und Ottmar hatten damals noch bessere Angebote.
                        Aber Fritz blieb und so blieben wir alle.
                        Beim FCK verdiente ich damals 320 Mark. Ich weiß, das versteht heute niemand,
                        dass ich nicht gewechselt habe.
                        Aber ich hätte sogar Geld gezahlt, um beim FCK spielen zu dürfen.

                        Horst Eckel

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                        • Amigo
                          Gesperrt
                          • 08.01.2014
                          • 782
                          • 0
                          • australia

                          #13
                          ist man nicht bis 24.500 (oder in die richtung) von allen steuern befreit?

                          Kommentar

                          • 3lite
                            Gratiswetter
                            • 09.02.2015
                            • 1
                            • 0
                            • germany de franconia

                            #14
                            Nein... eine Steuerbefreiung gibt es nicht.
                            Als Kleinunternehmer ist man genauso Steuerpflichtig wie als Inhaber einer GmbH.
                            Nur kann man keine Mwst ausweisen und ist nicht vorsteuerberechtigt...
                            Man kann den erwirtschafteten Betrag auch bei der Lohnsteuer auflisten...
                            Den genauen Unterpunkt auf der Steuererklärung kann ich im Moment leider nicht sagen...

                            Kommentar

                            • Pajero
                              Wettlehrling
                              • 10.07.2014
                              • 68
                              • 53
                              • germany european union

                              #15
                              Zitat von 3lite
                              Nein... eine Steuerbefreiung gibt es nicht.
                              Als Kleinunternehmer ist man genauso Steuerpflichtig wie als Inhaber einer GmbH.
                              Nur kann man keine Mwst ausweisen und ist nicht vorsteuerberechtigt...
                              Man kann den erwirtschafteten Betrag auch bei der Lohnsteuer auflisten...
                              Den genauen Unterpunkt auf der Steuererklärung kann ich im Moment leider nicht sagen...
                              Wo ist das Problem wenn der Paidservice über Neteller läuft , auf Mara oder Steuerbet eingezahlt , umgesetzt und ausgezahlt wird ?
                              Basketball only and ever [[winkewinke]]
                              208 Picks - 129 Win - 79 Lost
                              Avg Odd 1,9404[[cheers]][[nixweiss]]

                              Kommentar

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