Zitat von azzla
X
-
Soweit ich weiß muss man die Sozialhilfe nur zurückzahlen wenn man später wieder mehr verdient.Tipp Chef 2025 - das 1.650 € Tippspiel: Jetzt gratis mittippenKommentar
-
Zitat von FloSoweit ich weiß muss man die Sozialhilfe nur zurückzahlen wenn man später wieder mehr verdient.
Edit: Allerdings nicht rückwirkend wie mani es geschrieben hat.Kommentar
-
Zitat von manihttp://www.akstmk.at/www-395-IP-15371-IPS-2.html
In Deutschland ist es zumindest so dass das Sozialamt "unmittelbar" bei Feststellung einer Bedürftigkeit, die Unterhaltspflichtigen anschreiben muss um eventuelle Ersatzansprüche geltend zu machen.
Langer Rede, kurzer Sinn. Kinder müssen nur dann Sozialhilfe zurückzahlen wenn sie SOFORT dazu in der Lage sind, es ist nicht so dass das Sozialamt von deinen Kindern Geld fordern kann weil Du 5-10-20 Jahre früher Sozialhilfe bekommen hast...Kommentar
-
Zitat von LukeVielen Dank für die Auskünfte.
Arbeitslosengeld betrifft mich zum Glück nicht.
Seit August läufts bei mir irgendwie sehr gut, hatte jetzt schon Angst was davon an den Fiskus abführen zu müssen.
Gruß
Luke
Wenn sie dich dann mal in Grevenmacher oder Wasserbillig, je nachdem wo du rüber fährst, anhalten, dann sagst, dass du bar ausgezahlt worden bist. Is bei vielen Versicherungsmaklern in Luxemburg zumindest der Fall, weil die brauchens ja net versteuern, von daher interessierts da keinen, ob Barauszahlung oder über Bankweg. Bei nem vollen Kofferraum könnts aber auffällig werden.Forums-Analysen seit 1. Juli 2010 (seit Jahresbeginn)
Einsatz/Staked: 1697,00 (828,00)
Retour: 1791,93 (871,68)
Gewinn/Verlust: +94,93 (+43,68)
ROI: +105,59 (+105,28)Kommentar
-
glaub ihr seid ein bisschen abgedriftet vom Thema
also nach Luxemburg auswandern oder sonstwo braucht man nicht, man darf bei den staatlich kontrtollierten oder bei anderen wetten (u.U. Grauzone aber wo kein Kläger...) und das ganze ist Privatvergnügen. Auch ALG2/Sozialhilfe/HartzIV/Bafög-Empfänger dürfen in ihrer Freizeit machen was sie wollen!
Natürlich auch alle anderen Mitbürger, z.B. Beamte, Arbeitslose, Selbständige, Rentner, Angestellte, Rentiere, Söhne, Hausfrauen etc
Und eventuelle Wettgewinne sind zu 99,96% steuerfrei.
Zu 0,04% (von mir geschätzt) könnte man (das Finanzamt) eine gewerbliche Absicht zur Erzielung von Gewinnen unterstellen. Ich glaub das haben sie z.B. bei einigen "Daytradern" gemacht, was aber auch nach hinten losging, da dann andere Einkunfts(Verlust-)arten verrechnet werden konnten und so...
Luke du braust dir also keine Sorgen zu machen
Wer allerdings Empfänger von o. a. staatlichen Transferleistungen ist sollte bedenken, dass ihm diese nur bei "Bedürftigkeit" zustehen. Ich nehme mal das von Seb gebrachte (und wohl nicht als ernstgemeinter Vorschlag für einen Wettprofi gebrachte Beispiel). Sollte es jamenden geben, der vom Wetten leben kann und auch noch das Privilleg der Steuerfreiheit genießt, wäre es wohl höchst unmoralisch, den Staat noch ein weiteres mal zu bescheissen und auch noch ALG2/BAfoeg o.ä. abzuzocken.
Wenn es jemand trotzdem versucht sollte er bedenken, dass der Datenabgleich immer weiter forciert wird (Banken -> Zinsen -> Finanzamt -> Sozial/BAfög-Amt) und wohl auch international überprüft wird demnächst (Betfair nur als Beispiel -> engl. Finanzminister -> ?) Auch "Zufallsfunde" bei Bankdurchsuchungen dürfen verwendet werden, also Auszahlungsprotokolle am Automaten (Neteller...) und wer weiß vielleicht gibts ja mal ne Razzia bei der Russenmafia Money- äh. GamebookersKommentar
-
Zitat von retired_lutscherglaub ihr seid ein bisschen abgedriftet vom Thema
also nach Luxemburg auswandern oder sonstwo braucht man nicht, man darf bei den staatlich kontrtollierten oder bei anderen wetten (u.U. Grauzone aber wo kein Kläger...) und das ganze ist Privatvergnügen. Auch ALG2/Sozialhilfe/HartzIV/Bafög-Empfänger dürfen in ihrer Freizeit machen was sie wollen!
Natürlich auch alle anderen Mitbürger, z.B. Beamte, Arbeitslose, Selbständige, Rentner, Angestellte, Rentiere, Söhne, Hausfrauen etc
Und eventuelle Wettgewinne sind zu 99,96% steuerfrei.
Zu 0,04% (von mir geschätzt) könnte man (das Finanzamt) eine gewerbliche Absicht zur Erzielung von Gewinnen unterstellen. Ich glaub das haben sie z.B. bei einigen "Daytradern" gemacht, was aber auch nach hinten losging, da dann andere Einkunfts(Verlust-)arten verrechnet werden konnten und so...
Luke du braust dir also keine Sorgen zu machen
Wer allerdings Empfänger von o. a. staatlichen Transferleistungen ist sollte bedenken, dass ihm diese nur bei "Bedürftigkeit" zustehen. Ich nehme mal das von Seb gebrachte (und wohl nicht als ernstgemeinter Vorschlag für einen Wettprofi gebrachte Beispiel). Sollte es jamenden geben, der vom Wetten leben kann und auch noch das Privilleg der Steuerfreiheit genießt, wäre es wohl höchst unmoralisch, den Staat noch ein weiteres mal zu bescheissen und auch noch ALG2/BAfoeg o.ä. abzuzocken.
Wenn es jemand trotzdem versucht sollte er bedenken, dass der Datenabgleich immer weiter forciert wird (Banken -> Zinsen -> Finanzamt -> Sozial/BAfög-Amt) und wohl auch international überprüft wird demnächst (Betfair nur als Beispiel -> engl. Finanzminister -> ?) Auch "Zufallsfunde" bei Bankdurchsuchungen dürfen verwendet werden, also Auszahlungsprotokolle am Automaten (Neteller...) und wer weiß vielleicht gibts ja mal ne Razzia bei der Russenmafia Money- äh. Gamebookers)
Naja dann schaumma mal, dass ma überhaupt was verdienen mit wetten...schliesslich hatte ich bis jetzt ziemlich große verluste (bis ich auf das wettforum gestoßen bin!)
danke für deinen interessanten beitrag!Kommentar
Willkommen!
Es sieht so aus, als ob Du dich gerne am Thema beteiligen würdest. Du musst dich anmelden oder registrieren, um in diesem Thema antworten zu können.
Meldet an...
Ähnliche Themen
Einklappen
12.03.2022, 20:21 |
Das Widget Newsletter-Anmeldung (widgetinstanceid: 1314) wurde übersprungen, weil das Produkt delinl2go deaktiviert wurde.
widgetinstance 1333 vBForumDE Important Links
Kommentar