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  • mani
    Gesperrt
    • 28.06.2004
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    • austria

    #16
    Zitat von azzla
    Zitat von mani
    Du weißt aber schon, dass man Sozialhilfe zurückzahlen muss!!

    es muss heissen "müsste, wenn man erwischt wird" ;)


    Neteller-Account + Neteller Debit Card, so können Wettgewinne direkt in Bargeld "umgewandelt" werden, ohne verräterische Spuren aufm Bankkonto usw...
    Verstehe ich jetzt nicht ganz, es ist immer die Sozialhilfe zum zurückzahlen und wenn es deine Kinder einmal zahlen müssen. Was hat das mit dem Konto zu tun?

    Kommentar

    • Flo
      Realistischer Patriot
      • 09.03.2003
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      • austria at tirol

      #17
      Soweit ich weiß muss man die Sozialhilfe nur zurückzahlen wenn man später wieder mehr verdient.
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      • ElChefe
        Gratiswetter
        • 26.03.2004
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        • germany

        #18
        Zitat von Flo
        Soweit ich weiß muss man die Sozialhilfe nur zurückzahlen wenn man später wieder mehr verdient.
        Zumindest in Deutschland sind volljährige Kinder Unterhaltspflichtig ihren Eltern ggü. Das heißt wenn Du Sozialhilfe beantragst kann es sein dass das Amt deine Kinder auffordert Angaben zu ihrem Einkommen zu machen und ggf. Unterhalt zu zahlen.

        Edit: Allerdings nicht rückwirkend wie mani es geschrieben hat.

        Kommentar

        • mani
          Gesperrt
          • 28.06.2004
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          • austria

          #19
          http://www.akstmk.at/www-395-IP-15371-IPS-2.html

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          • ElChefe
            Gratiswetter
            • 26.03.2004
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            • germany

            #20
            Zitat von mani
            http://www.akstmk.at/www-395-IP-15371-IPS-2.html
            "Ersatzansprüche verjähren allerdings, wenn seit dem Ablauf des Jahres, in dem Sozialhilfe gewährt wurde, mehr als drei Jahre vergangen sind "

            In Deutschland ist es zumindest so dass das Sozialamt "unmittelbar" bei Feststellung einer Bedürftigkeit, die Unterhaltspflichtigen anschreiben muss um eventuelle Ersatzansprüche geltend zu machen.

            Langer Rede, kurzer Sinn. Kinder müssen nur dann Sozialhilfe zurückzahlen wenn sie SOFORT dazu in der Lage sind, es ist nicht so dass das Sozialamt von deinen Kindern Geld fordern kann weil Du 5-10-20 Jahre früher Sozialhilfe bekommen hast...

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            • Luke
              Gesperrt
              • 29.03.2003
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              • germany

              #21
              Vielen Dank für die Auskünfte.

              Arbeitslosengeld betrifft mich zum Glück nicht.

              Seit August läufts bei mir irgendwie sehr gut, hatte jetzt schon Angst was davon an den Fiskus abführen zu müssen.


              Gruß
              Luke

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              • Daniel
                Gratiswetter
                Analysen des Monats
                • 30.03.2003
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                • germany se jamtland

                #22
                Zitat von Luke
                Vielen Dank für die Auskünfte.

                Arbeitslosengeld betrifft mich zum Glück nicht.

                Seit August läufts bei mir irgendwie sehr gut, hatte jetzt schon Angst was davon an den Fiskus abführen zu müssen.


                Gruß
                Luke
                Arbeitest doch in Luxemburg, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Mach da ein Bankkonto auf und schwups..........

                Wenn sie dich dann mal in Grevenmacher oder Wasserbillig, je nachdem wo du rüber fährst, anhalten, dann sagst, dass du bar ausgezahlt worden bist. Is bei vielen Versicherungsmaklern in Luxemburg zumindest der Fall, weil die brauchens ja net versteuern, von daher interessierts da keinen, ob Barauszahlung oder über Bankweg. Bei nem vollen Kofferraum könnts aber auffällig werden.
                Forums-Analysen seit 1. Juli 2010 (seit Jahresbeginn)
                Einsatz/Staked: 1697,00 (828,00)
                Retour: 1791,93 (871,68)
                Gewinn/Verlust: +94,93 (+43,68)
                ROI: +105,59 (+105,28)

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                • retired_lutscher
                  Gratiswetter
                  • 02.12.2003
                  • 535
                  • 0
                  • germany

                  #23
                  glaub ihr seid ein bisschen abgedriftet vom Thema

                  also nach Luxemburg auswandern oder sonstwo braucht man nicht, man darf bei den staatlich kontrtollierten oder bei anderen wetten (u.U. Grauzone aber wo kein Kläger...) und das ganze ist Privatvergnügen. Auch ALG2/Sozialhilfe/HartzIV/Bafög-Empfänger dürfen in ihrer Freizeit machen was sie wollen!

                  Natürlich auch alle anderen Mitbürger, z.B. Beamte, Arbeitslose, Selbständige, Rentner, Angestellte, Rentiere, Söhne, Hausfrauen etc

                  Und eventuelle Wettgewinne sind zu 99,96% steuerfrei.

                  Zu 0,04% (von mir geschätzt) könnte man (das Finanzamt) eine gewerbliche Absicht zur Erzielung von Gewinnen unterstellen. Ich glaub das haben sie z.B. bei einigen "Daytradern" gemacht, was aber auch nach hinten losging, da dann andere Einkunfts(Verlust-)arten verrechnet werden konnten und so...

                  Luke du braust dir also keine Sorgen zu machen

                  Wer allerdings Empfänger von o. a. staatlichen Transferleistungen ist sollte bedenken, dass ihm diese nur bei "Bedürftigkeit" zustehen. Ich nehme mal das von Seb gebrachte (und wohl nicht als ernstgemeinter Vorschlag für einen Wettprofi gebrachte Beispiel). Sollte es jamenden geben, der vom Wetten leben kann und auch noch das Privilleg der Steuerfreiheit genießt, wäre es wohl höchst unmoralisch, den Staat noch ein weiteres mal zu bescheissen und auch noch ALG2/BAfoeg o.ä. abzuzocken.

                  Wenn es jemand trotzdem versucht sollte er bedenken, dass der Datenabgleich immer weiter forciert wird (Banken -> Zinsen -> Finanzamt -> Sozial/BAfög-Amt) und wohl auch international überprüft wird demnächst (Betfair nur als Beispiel -> engl. Finanzminister -> ?) Auch "Zufallsfunde" bei Bankdurchsuchungen dürfen verwendet werden, also Auszahlungsprotokolle am Automaten (Neteller...) und wer weiß vielleicht gibts ja mal ne Razzia bei der Russenmafia Money- äh. Gamebookers

                  Kommentar

                  • seb300
                    Gesperrt
                    • 28.09.2003
                    • 191
                    • 0
                    • austria

                    #24
                    Zitat von retired_lutscher
                    glaub ihr seid ein bisschen abgedriftet vom Thema

                    also nach Luxemburg auswandern oder sonstwo braucht man nicht, man darf bei den staatlich kontrtollierten oder bei anderen wetten (u.U. Grauzone aber wo kein Kläger...) und das ganze ist Privatvergnügen. Auch ALG2/Sozialhilfe/HartzIV/Bafög-Empfänger dürfen in ihrer Freizeit machen was sie wollen!

                    Natürlich auch alle anderen Mitbürger, z.B. Beamte, Arbeitslose, Selbständige, Rentner, Angestellte, Rentiere, Söhne, Hausfrauen etc

                    Und eventuelle Wettgewinne sind zu 99,96% steuerfrei.

                    Zu 0,04% (von mir geschätzt) könnte man (das Finanzamt) eine gewerbliche Absicht zur Erzielung von Gewinnen unterstellen. Ich glaub das haben sie z.B. bei einigen "Daytradern" gemacht, was aber auch nach hinten losging, da dann andere Einkunfts(Verlust-)arten verrechnet werden konnten und so...

                    Luke du braust dir also keine Sorgen zu machen

                    Wer allerdings Empfänger von o. a. staatlichen Transferleistungen ist sollte bedenken, dass ihm diese nur bei "Bedürftigkeit" zustehen. Ich nehme mal das von Seb gebrachte (und wohl nicht als ernstgemeinter Vorschlag für einen Wettprofi gebrachte Beispiel). Sollte es jamenden geben, der vom Wetten leben kann und auch noch das Privilleg der Steuerfreiheit genießt, wäre es wohl höchst unmoralisch, den Staat noch ein weiteres mal zu bescheissen und auch noch ALG2/BAfoeg o.ä. abzuzocken.

                    Wenn es jemand trotzdem versucht sollte er bedenken, dass der Datenabgleich immer weiter forciert wird (Banken -> Zinsen -> Finanzamt -> Sozial/BAfög-Amt) und wohl auch international überprüft wird demnächst (Betfair nur als Beispiel -> engl. Finanzminister -> ?) Auch "Zufallsfunde" bei Bankdurchsuchungen dürfen verwendet werden, also Auszahlungsprotokolle am Automaten (Neteller...) und wer weiß vielleicht gibts ja mal ne Razzia bei der Russenmafia Money- äh. Gamebookers
                    also eigentlich HATTE ich das schon ernst gemeint! Hab aber auch nicht genau gewußt, wann genau einem Sozialhilfe zusteht! (Bin Schüler und auch relativ wenig wissen in diesem punkt...pisa studie lässt grüssen )

                    Naja dann schaumma mal, dass ma überhaupt was verdienen mit wetten...schliesslich hatte ich bis jetzt ziemlich große verluste (bis ich auf das wettforum gestoßen bin!)

                    danke für deinen interessanten beitrag!

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