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  • KentB
    † Niemals vergessen
    • 28.03.2003
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    na sewas

    bin mir nicht sicher, ob das jetzt in diesen Bereich gehört, aber das betrifft eigentlich alle in Deutschland lizenzierten Wettbüros....

    ----------------------

    Der private Sportwettenanbieter Laola entzieht sich seiner Zahlungspflicht durch Berufung auf Illegalität des eigenen Handelns

    Über das Risiko bei privaten Sportwettanbietern zu spielen.

    Im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Schiebereien um den Schiedsrichter Hoyzer ist häufig auch Kritik an den staatlichen Anbietern der Sportwette ODDSET geübt worden. Insbesondere aus Kreisen der privaten Sportwettanbieter wurde ODDSET vorgeworfen, man habe dort keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen, um den Einsatz hoher Spielsummen durch einzelne Wetter zu verhindern und frühzeitig auffällige Spielpaarungen aufzudecken.
    Dass diese Behauptung unzutreffend ist, hat die Tatsache bewiesen, dass ODDSET nach Auftreten der ersten Auffälligkeiten die verdächtigen Wettkombinationen gesperrt, den DFB unverzüglich über die im Fokus stehenden Spielkombinationen und einen entsprechenden Manipulationsverdacht geäußert hat.

    Die Tatsache hingegen, dass Hoyzer in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft erklärt hat, der größte Teil des von der Mafia gespielten Einsatzes sei bei den privaten Sportwettenanbietern im In- und Ausland investiert worden, wurde von den privaten Sportwettenanbietern ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass die privaten Veranstalter das auffällige Wettverhalten nicht zum Anlass genommen haben, die zuständigen Stellen über dieses Wettverhalten zu informieren.

    Wie solche privaten Sportwettenanbieter allerdings mit ihren „glücklichen Gewinnern“ umgehen, zeigt ein Gerichtsverfahren, das vor kurzem durch das Landgericht Dortmund entschieden wurde:
    Ein Sportwetten begeisterter Spieler hatte - nicht zuletzt wegen der vermeintlich besseren Quoten - bei einer Annahmestelle der Fa. Laola gewettet. Dieses Unternehmen arbeitet eng mit der Fa. Sportwetten Gera zusammen, das sich zur Rechtfertigung seiner bundesweiten Tätigkeit auf eine höchst strittige Erlaubnis nach DDR-Recht beruft.
    Knapp 10.000,00 € gewann der Spieler, denn sein bei Laola eingesetzter Tipp entsprach den tatsächlich eingetretenen Spielergebnissen.
    Doch nach Vorlage des Tippscheins in der Laola-Annahmestelle wurde die Auszahlung des Gewinns verweigert. Einen triftigen Grund hierfür gab es nicht.
    Der betrogene Wetter versuchte sein Glück erneut - diesmal vor Gericht. Dort aber hatte er Pech. Der private Sportwettenanbieter Laola argumentierte, Sportwetten Gera, bei dem der Tip über Laola gesetzt war, verfüge nicht über eine Erlaubnis zur Veranstaltung eines Glücksspiels und handele daher illegal. Aus diesem Grunde sei auch der mit Laola geschlossene Spielvertrag sittenwidrig und daher nichtig. Einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinn gebe es daher nicht.
    Die 4. Kammer des Landgerichts Dortmund sah das genauso, erklärte den Spielvertrag mit Laola für nichtig und wies die Klage auf Auszahlung des Gewinns daher ab. Lediglich seinen Einsatz von 260,00 € muss Laola nun an den geprellten Wetter zurückzahlen
    .

    Zu Ihrer weiteren Information füge ich eine Fotokopie dieses Urteils bei, das gerade in der heutigen Diskussion über die Sinnhaftigkeit des staatlichen Glückspielsmonopols ein bezeichnendes Licht auf die Lauterkeit der privaten Sportwettenveranstalter und das mit einer evtl. durch das Bundesverfassungsgericht erzwungenen Zulassung solcher Aktivitäten verbundene Risiko wirft.

    Insbesondere die im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion des Schiedsrichterskandals diskutierte Frage, ob private Veranstalter eine größere Gewähr für die regelgerechten Abläufe der Sportwetten bieten als das staatliche ODDSET, muss man vor dem Hintergrund des Dortmunder Urteils wohl eher skeptisch beantworten.

    Ergänzend sei angemerkt, dass der Schiedsrichter Hoyzer in seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung ausgesagt hat, die von ihm unterstützte Mafia habe in weit größerem Umfang bei privaten Veranstaltern Einsätze untergebracht als bei ODDSET. Die größten Gewinne seien daher - solange sie ausgezahlt worden seien - bei solchen privaten Veranstaltern erzielt worden. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang, dass die in Moabit einsitzenden Gebürder Ante, Milan und Filip S. bei ODDSET Gewinne von über 1.000.000,00 € erzielt haben, lässt sich abschätzen, welche Größenordnung die Einsätze und Gewinne bei den privaten Veranstaltern gehabt haben müssen.

    Es wäre schön, wenn ich mit diesen Informationen, zu deren Ergänzung ich Ihnen im Bedarfsfalle jederzeit gerne zur Verfügung stehe, einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über das sog. Staatsmonopol bei Sportwetten beitragen könnte.

    Mit freundlichem Gruß
    (Dr. Manfred Hecker)
    Rechtsanwalt

    http://www.isa-casinos.de/articles/8414.html
  • Shining
    Bildungsminister
    • 27.03.2003
    • 3419
    • 23
    • austria

    #2
    Und wieder einmal zeigt sich dass unsere (bzw. die deutschen) Gerichte nicht die geringste Ahnung vom Wetten haben.

    Wobei ich die Sache ja ganz witzig finde: Man sperre einfach eine Wettvermittlung auf, mache ein gutes Geschäft so lange es gut läuft und wenn man dann einmal eine schlechtere Phase hat, zeigt man einfach die Zunge, zahlt nur die Einsätze zurück und freut sich noch zusätzlich über die verlorenen Wetten (der Wetter), wo man die Einsätze nicht zurückzahlen muss weil die Tickets bereits weggeschmissen wurden. Feine Geschäftsidee...

    Shining

    Kommentar

    • modano
      Gratiswetter
      • 16.08.2003
      • 526
      • 0

      #3
      Hallo

      Aber den Spieß kann man doch auch umdrehen. Bei allen Wetten die verloren wurden, kann nach diesem Gerichtsurteil der Einsatz zurückverlangt werden.

      Die Begründung hat ja der Wettanbieter Fa.Laola selbst gelierfert.

      Gruß modano

      Kommentar

      • Shining
        Bildungsminister
        • 27.03.2003
        • 3419
        • 23
        • austria

        #4
        Zitat von modano
        Hallo

        Aber den Spieß kann man doch auch umdrehen. Bei allen Wetten die verloren wurden, kann nach diesem Gerichtsurteil der Einsatz zurückverlangt werden.

        Die Begründung hat ja der Wettanbieter Fa.Laola selbst gelierfert.

        Gruß modano
        Meinst dass das funktioniert?

        Und ich meine jetzt nicht theoretisch, sondern praktisch... Wohl eher nicht...

        Schwachsinn dieses Urteil, nicht mehr und nicht weniger...

        Shining

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        • modano
          Gratiswetter
          • 16.08.2003
          • 526
          • 0

          #5
          Hallo

          Zumindest sollte das Urteil so ausfallen, das alle gespielten Wettverträge sittenwidrig sind und die Einsätze zurückgezahlt werden müssen.

          Ob man dann den Einsatz zurückbekommt ist natürlich eine andere Frage, aber mit dem Urteil kann eine Zwangsvollstreckung + Kontopfändung beantragt werden.

          Sollte der Buchmacher die Einsätze nicht zurückzahlen.

          Gruß modano

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          • Shining
            Bildungsminister
            • 27.03.2003
            • 3419
            • 23
            • austria

            #6
            Zitat von modano
            Ob man dann den Einsatz zurückbekommt ist natürlich eine andere Frage, aber mit dem Urteil kann eine Zwangsvollstreckung + Kontopfändung beantragt werden.
            So wie ich das verstanden habe war die Firma ja kein Online-Unternehmen. Sprich du wirst dort kein Wettkonto haben - hebst du verlorene Wettscheine länger auf oder wie willst du einen Anspruch beweisen?

            Shining

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            • Herman00
              Gesperrt
              • 23.08.2004
              • 60
              • 0
              • germany

              #7
              Ich habe bei diesem Laden par mal gewonnen allerdings nicht 10000 Euro.
              Wenn dieser Laden keine Lizenz hat und somit illegal ist sollte es nicht sofort zugemacht werden.
              Zweitens, wenn Sie steuern zahlen wie kann dieser Laden illegal sein.


              Murphy-Gesetzes: ,,Wenn es zwei oder mehr Möglichkeiten gibt, etwas zu tun, und wenn eine dieser Möglichkeiten zu einer Katastrophe führt, dann wird sich irgend jemand für genau diese Möglichkeit entscheiden.``
              Alles, was schiefgehen kann, geht auch schief.

              Kommentar

              • KentB
                † Niemals vergessen
                • 28.03.2003
                • 388
                • 0

                #8
                Sport-Tipps sind nur noch bei «Oddset» erlaubt
                VON Kai Gauselmann, 04.04.05, 22:16h

                Magdeburg/MZ. Sachsen-Anhalt geht gegen private Sportwetten im Internet vor. Das Landesverwaltungsamt Halle hat fünf Anbietern untersagt, Wetten aus dem Landesgebiet anzunehmen. Auch dürfen Menschen, die sich im Land aufhalten, nicht bei den Privaten wetten. Beides wird nun als illegales Glücksspiel geahndet. Die Landesregierung schützt mit dem Verbot die Lotto-Toto-Gesellschaft Sachsen-Anhalt. Nur die Lotto-Gesellschaft hat vom Land eine Lizenz für Glücksspiele.
                Von dem Verbot sind die Anbieter "Betandwin", "Wettbüro Goldesel", "Sportwetten Gera", "Deutsche Sportwettengesellschaft" und "Digibet" betroffen. Mit Sportwetten wird nach Angaben der Lotto-Toto-Gesellschaft bundesweit eine Milliarde Euro Umsatz jährlich gemacht.

                Legal im Internet wetten darf man demnach nur über den Anbieter der Lotto-Toto-Gesellschaft, bei "Oddset". Die Lotto-Gesellschaft hält nicht nur die Glücksspiel-Lizenz für das Internet, sondern auch für andere Glücksspiele, wie zum Beispiel für das klassische Zahlenlotto "6 aus 49".

                Dem Landeshaushalt flossen alleine 2002 durch die Lotto-Gesellschaft 32,2 Millionen Euro an Lotteriesteuer zu. Die privaten Anbieter hingegen arbeiteten ohne Landeserlaubnis, sondern auf Grundlage einer ehemaligen DDR-Lizenz, die sie kurz vor der Wende erhielten. Sie zahlen auch nicht an das Land Sachsen-Anhalt.

                "Die privaten Anbieter müssen jetzt den Zugang aus Sachsen-Anhalt heraus unterbinden", sagte Achim Kühne, Referatsleiter beim Landesverwaltungsamt. Zuwiderhandlungen gelten als Straftat und würden mit Geld- oder sogar Haftstrafen bis zu zwölf oder - im Fall der Wettenden - mit bis zu sechs Monaten geahndet.

                Die privaten Wettanbieter hatten gegen das vom Landesverwaltungsamt ausgesprochene Verbot vor dem Verwaltungsgericht Halle geklagt und Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat jetzt aber in einem Eilverfahren die Entscheidung aufgehoben und das Verbot bestätigt. "Wir begrüßen die Entscheidung", sagte Ute Semkat, Sprecherin von Lotto-Toto. Ein ähnliches Verbot gebe es bereits in Bayern.

                Die privaten Anbieter wollen das Verbot nicht einfach hinnehmen und setzen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich im Sommer über Internet-Wetten entscheidet. "Wir setzen uns zur Wehr", sagte Andreas Pietsch, Geschäftsführer bei "Sportwetten Gera". Er kritisiert das Magdeburger OVG-Urteil als "staatstragend". "Sachsen-Anhalt versucht uns zurück zu drängen", so Pietsch. Der Wettanbieter will das Verbot zunächst durch spezielle Hinweise und ein Registrierungsverfahren einhalten.

                ----------

                das hört sich ja gar net gut an - besonders "Zuwiderhandlungen gelten als Straftat und würden mit Geld- oder sogar Haftstrafen bis zu zwölf oder - im Fall der Wettenden - mit bis zu sechs Monaten geahndet." würde mich, wenn ich von dort kommen würde, irgendwie beunruhigen.....

                Kommentar

                • Herman00
                  Gesperrt
                  • 23.08.2004
                  • 60
                  • 0
                  • germany

                  #9
                  So weit ich weiß ist das Wetten in NRW noch nicht verboten oder hat sich das schon verändert.
                  Hat die EU nicht vor kurzem ein Gesetz über Internet Wetten beschlossen das Internet Wetten regelt.
                  Und verstößt das Urteil in Sachsen-Anhalt nicht gegen das EU Recht.

                  Kommentar

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