wo wird einem da nun denn geholfen wenn man Probleme mit lizensierten Buchmachern hat. Konkret hatte ich noch Restguthaben bei tipbet und sporwetten-jaxx, denen dann jeweils die Lizenz entzogen wurde. Natürlich dann dort niemand mehr erreichbar. Hatte dann an gluecksspielaufsicht@rpda.hessen.de geschrieben, von denen wurde dann aber auf info@gluecksspiel-behoerde.de verwiesen. Und von denen kommt natürlich garkeine Antwort. Das muss dieser viel beworbene Spielerschutz sein...
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die Glücksspielbehörde ist nicht dafür zuständig, Kunden-Probleme mit Anbietern zur lösen.
Dafür ist der Konsumentenschutz zuständig.
Du verstehst das ganze komplett falsch. Die Glücksspielbehörde ist dazu da, um die Anbieter zu reglementieren, überprüfen, melken und die gesetze Des Glücksspielstaatsvertrages durchzusetzen bzw. zu vollziehen.
Diese Behörde hat keine Aufgaben für Kunden. -
Wenn die einem Buchmacher eine Lizenz geben sind sie sehr wohl dafür zuständig das der Buchmacher auch die Regularien dafür einhält. Und wenn sie ihm die Lizenz entziehen, müssen sie sehr wohl dafür sorgen das die Kunden auch ihr Guthaben erhaltenKommentar
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Natürlich sind sie dafür zuständig, ich habe das an anderer Stelle schon mehrfach geschrieben, dass ich im Pleitefall von Betago nur durch die Glücksspielbehörde mein Geld zurückerhalten habe. Die neuen Glücksspielgesetze sind Mist, aber dieses Geld hätte ich ohne die neue Behörde nie wieder gesehen, man muss auch mal bei der Wahrheit bleiben.
Die Mailadresse Gluecksspielaufsicht@rpda.hessen.de hatte ich damals auch angeschrieben, bei Betago hat es funktioniert."Wage alles, oder gewinne nichts." (Geoffrey de Charney, um 1300)Kommentar
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Als ich letztes Jahr im Zuge des Disputs mit bet-at-home wegen seltsamer AGB (H2H Wetten) mit der Glücksspielaufsicht Kontakt hatte war die Hilfsbereitschaft enden wollend. Unter anderem wurde folgendes geantwortet:
"Bitte beachten Sie, dass die Glücksspielaufsichtsbehörden, also auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, zivilrechtliche Ansprüche der Spieler im Einzelfall nicht durchsetzen können. Die Rechtsberatung und -durchsetzung für einzelne Spieler darf durch die Glücksspielaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben nicht durchgeführt werden. Das ist die Verantwortlichkeit des einzelnen Spielers, der die Hilfe eines Anwaltes, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe, in Anspruch nehmen kann. Bitte beachten Sie , dass zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann."
Möglich, dass es bei Lizenzentzug oder Pleite anders aussieht und die Behörde hier hilfsbereiter ist.Kommentar
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Damit ist dann auch der allerletzte Nutzen den man in all den neuen Regularien vermuten könnte erloschen.Kommentar
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