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Doch, du hast dich strafbar gemacht. Nix anderes. §236 StGB.
Wird sicherlich nicht verfolgt werden, ändert aber an der Tatsache nichts.
Und nein, du hast 0,0 Ansprüche auf Erstattung des Geldes.
(Es sei denn, du verklagst zivilrechtlich den Fälscher auf Erstattung).Kommentar
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Hab dir gestern zwar schon geantwortet, aber nochmal.
Doch, du hast dich strafbar gemacht. Nix anderes. §236 StGB.
Wird sicherlich nicht verfolgt werden, ändert aber an der Tatsache nichts.
Und nein, du hast 0,0 Ansprüche auf Erstattung des Geldes.
(Es sei denn, du verklagst zivilrechtlich den Fälscher auf Erstattung).Mom of 4
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