Wenn das Schule macht...
von orf.at:
Online-Wetten bei Roland Garros gerichtlich verboten
zurückDas Pariser Landgericht hat es in einem Urteil am Freitag den Wettanbietern Unibet und Expekt untersagt, im Internet Wetten auf das Grand-Slam-Tennisturnier Roland Garros zu organisieren. Überdies müssen die beiden Unternehmen dem französischen Tennisverband FFT (Federation Francaise de Tennis), von dem sie gerichtlich belangt worden waren, 800.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Vorwurf des "Parasitismus"
In dem Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, dass Unibet und Expekt durch die Organisation der Wetten gegen das Nutzungsmonopol der FFT als Veranstalter des Turniers verstoßen. Den beiden Unternehmen wurde von den Richtern überdies "Parasitismus" vorgeworfen.
Sollten sie die Wetten auf die French-Open fortsetzen, so müssen sie für jeden weiteren Tag 25.000 Euro Strafgeld zahlen, so das Urteil. Die FFT war gegen die Internet-Wettanbieter auch in Belgien gerichtlich vorgegangen, hatte dort allerdings den Prozess verloren.
von orf.at:
Online-Wetten bei Roland Garros gerichtlich verboten
zurückDas Pariser Landgericht hat es in einem Urteil am Freitag den Wettanbietern Unibet und Expekt untersagt, im Internet Wetten auf das Grand-Slam-Tennisturnier Roland Garros zu organisieren. Überdies müssen die beiden Unternehmen dem französischen Tennisverband FFT (Federation Francaise de Tennis), von dem sie gerichtlich belangt worden waren, 800.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Vorwurf des "Parasitismus"
In dem Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, dass Unibet und Expekt durch die Organisation der Wetten gegen das Nutzungsmonopol der FFT als Veranstalter des Turniers verstoßen. Den beiden Unternehmen wurde von den Richtern überdies "Parasitismus" vorgeworfen.
Sollten sie die Wetten auf die French-Open fortsetzen, so müssen sie für jeden weiteren Tag 25.000 Euro Strafgeld zahlen, so das Urteil. Die FFT war gegen die Internet-Wettanbieter auch in Belgien gerichtlich vorgegangen, hatte dort allerdings den Prozess verloren.
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