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  • Mc
    Gratiswetter
    • 27.03.2003
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    • germany

    RICHTIG geil

    Keine Ahnung, ob Nicht-Berliner was damit anfangen können...

    http://profile.myspace.com/index.cfm?fuseaction=user.viewprofile&friendID =65748008

    Jetzt sage noch einer, die deutsche Sprache sei arm.

    Mc
    F. Landis am 23.07.06 auf dem Weg nach Paris
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    Gratiswetter
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    #2
    Je grüner der Kranz, desto geringer die Steuer

    Von Eseln, Friedhofsgärtnern, Schlachttieren und anderen Absurditäten der deutschen Finanzpolitik

    Von Ulrich Schäfer

    Wer erfahren will, wie ein Esel besteuert wird, sollte bei Peer Steinbrück nachfragen. Die Beamten im Bundesfinanzministerium wissen genau, wie man solch ein Tier zerlegt. Der Esel genießt, solange er noch lebt, keinerlei Steuervorteil: Wird er verkauft, verlangt das Finanzamt die volle Mehrwertsteuer von 16 Prozent. Er unterscheidet sich insofern von Gäulen aller Art, aber auch von Kreuzungen zwischen Esel und Pferd; wenn Maultier oder Maulesel verkauft werden, bekommt das Finanzamt die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent.

    Brief aus Berlin

    Dies ändert sich, wenn der Esel tot ist. Für "genießbares Fleisch (ganze Tierkörper, Hälften, Viertel, Stück usw., auch mit anhaftenden inneren Organen oder Fett) sowie genießbare Schlachtnebenerzeugnisse bei Tieren aller Art" verlangt der Fiskus nur sieben Prozent. So steht es in einem 140 Seiten dicken Schreiben, welches das Bundesfinanzministerium vor zwei Jahren an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt hat. Gedacht war es eigentlich nur für den internen Gebrauch, nun ist es dem FDP-Bundestagsabgeordneten Volker Wissing in die Hände gefallen.

    Detailliert führen die Beamten darin auf, welche Überbleibsel von Pferd und Esel sie für genießbar und damit steuerbegünstigt halten. Nämlich: "Köpfe und Teile davon (einschließlich Ohren), Füße, Schwänze, Herzen, Lebern, Nieren, Thymusdrüsen (Bries), Bauchspeicheldrüsen, Hirn, Lungen, Schlünde, Nierenzapfen, Saumfleisch, Milz, Zungen, Bauchnetz, Rückenmark, genießbare Haut, Geschlechtsorgane (z.B. Gebärmütter, Eierstöcke, Hoden), Schilddrüsen und Hirnanhangdrüsen". Därme, Blasen, Mägen, Hufe und Tierblut kann man ihrer Ansicht nach dagegen nicht verzehren, deshalb gibt es für sie keinen Steuervorteil.

    Das Rundschreiben mit dem Geschäftszeichen IV B7 - S7720 - 46/04 soll den Finanzbeamten vor Ort helfen, für jedes Produkt den richtigen Steuertarif zu ermitteln. Es zeigt, mit welcher Akribie sich die Politik selbst um die Wünsche der kleinsten und allerkleinsten Interessengruppen kümmert. Tief haben sich die Beamten aus dem Finanzministerium dazu in die Feinheiten der Biologie und der Lebensmittelproduktion eingearbeitet. Sie haben Flora und Fauna seziert und sie in gut und schlecht, in begünstigt und nicht begünstigt geschieden.

    So verlangt das Finanzamt bei Esskastanien sieben Prozent Mehrwertsteuer, bei chinesischen Wasserkastanien 16 Prozent. So gilt für Islandmoos (Cladonia raniferina) der niedrige Tarif, für isländisches Moos (Cetravia islandica) der höhere. So kommen Kartoffeln aller Art beim Fiskus günstiger weg als Süßkartoffeln; tierische Milch wird niedriger besteuert als Sojamilch; Oliven, die "durch längeres Mazerieren in Salzlake unmittelbar genussfähig gemacht sind", werden nur mit sieben Prozent belangt, während Oliven, "die in Salzlake lediglich vorläufig haltbar gemacht sind", mit 16 Prozent besteuert werden.

    Eine recht differenzierte Rechtsauffassung vertreten die Steuerbeamten von Peer Steinbrück auch beim Kaviar. Handelt es sich um richtigen Kaviar, halten sie die volle Mehrwertsteuer für angemessen - schließlich geht es ja um ein richtiges Luxusprodukt. Anders verhält es sich beim Kaviarersatz, also bei "Zubereitungen aus dem Rogen anderer Fische als Störe (z.B. Lachs, Karpfen, Hecht, Thunfisch, Seehase oder Kabeljau), die wie Kaviar verwendet werden". Beim Kaviar für arme Leute verlangt das Finanzamt nur sieben Prozent Mehrwertsteuer.

    Als Luxus gilt offenbar auch, sich bei einem Fischweiherbetrieb einen Angelschein zu besorgen; hier ist das Finanzamt mit 16 Prozent dabei. Nur sieben Prozent verlangt die Steuerbehörde hingegen, wenn der Betreiber des Weihers dem Angler gegen Entgelt den Tagesfang überlässt.

    Noch komplizierter wird es bei Adventskränzen. Hier gilt die Faustregel: Je grüner der Kranz, umso weniger verlangt das Finanzamt. Wenn also die Kränze überwiegend aus "getrockneten und grün gefärbten Zweigen bestehen und mit künstlichen Früchten als Verzierung sowie mit Kerzenhaltern und Kerzen versehen sind", sind16 Prozent fällig. Wenn dagegen "frisches Material charakterbestimmend ist", muss man nur sieben Prozent zahlen. Die Beamten aus dem Bundesfinanzministerium begründen dies damit, dass es sich im ersten Fall um ein weiterverarbeitetes Produkt handelt, also echter Mehrwert geschaffen wurde; für frische Pflanzen hingegen gilt generell der niedrigere Tarif, also auch für Schnittblumen, Sträucher oder Tannengrün.

    Aufpassen muss deshalb auch derjenige, der seine Verwandten zu Grabe tragen lässt. Wenn der Friedhofsgärtner frische Pflanzen liefert oder die Gräber mit Tannengrün eindeckt, verlangt das Finanzamt meist nur sieben Prozent Mehrwertsteuer - allerdings nur dann, "wenn der Unternehmer außer dem Transport keine weiteren Tätigkeiten ausführt". "Pflanzt dagegen ein Gärtner, Friedhofsgärtner usw. von ihm gelieferte Pflanzen auftragsgemäß in das Erdreich ein oder führt er weitere Tätigkeiten in diesem Zusammenhang aus, so handelt es sich um eine Werklieferung, die im Erstellen einer nicht begünstigten Garten- bzw. Grabanlage besteht. " Die Hinterbliebenen sollten also zwei getrennte Aufträge vergeben: Der eine Gärtner liefert die Pflanzen - zu sieben Prozent , der andere pflanzt - zu 16 Prozent.

    Bohnen zu sieben Prozent

    Vor einer ähnlich schwierigen Entscheidung stehen auch alle jene Deutschen, die gerne Kaffee trinken. Wer sich die Tasse selber zubereitet, sei es daheim oder im Büro, zahlt für Pulver und Bohnen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer; das Gleiche gilt für das notwendige Wasser - vorausgesetzt, es kommt aus der Leitung und nicht aus der Mineralwasserflasche. Wer sich den Kaffee dagegen im Büro aus dem Automaten holt, ist in jedem Fall mit 16 Prozent Mehrwertsteuer dabei - und zwar auch, "wenn sich der Automatenbenutzer das Getränk aus Kaffeepulver mit heißem Wasser selbst herzustellen hat". Dies ist insofern wichtig, weil Wasser und Kaffee, wenn man sie separat erwirbt, der ermäßigten Mehrwertsteuer unterliegen. Sinnvoll könnte es deshalb sein, sich im Automaten bloß heißes Wasser zu holen und den Kaffee später im Büro zu brauen: Das wird nämlich, wenn der Automat "entweder mit Leitungswasser befüllt oder selbst an die Wasserleitung angeschlossen ist", nur mit sieben Prozent besteuert.

    Der FDP-Abgeordnete Wissing sagt, das Rundschreiben zeige die ganze Absurdität einer viel zu komplizierten Steuerpolitik. Immerhin 12,5 Milliarden Euro pro Jahr lässt sich der Fiskus all die großen und kleinen Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer kosten; manche kosten nur einige zehntausend Euro, andere, wie etwa die Steuerermäßigung von Lebensmitteln, mehrere Milliarden Euro.

    Die Beamten aus dem Bundesfinanzministerium vermögen darin nichts Schlechtes zu finden. Manche Begünstigung beruhe auf den Vorgaben der EU-Kommission, und der Rest liege "im ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers", heißt es in einer aktuellen Mitteilung an den Bundestag, der Gesetzgeber habe "ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens entwickelt".

    In dem Brief an das Parlament verweisen Steinbrücks Beamte darauf, dass der damalige Finanzminister Hans Eichel im Jahr 1999 einen Teil der Steuerermäßigungen streichen wollte, so für lebende Tiere, Schnittblumen, Tierfutter oder Holz. Doch Eichel scheiterte am Widerstand der Koalition. Die große Koalition sieht keinen Grund dafür, hier einen neuen Vorstoß zu unternehmen. Schließlich gehe es dem Bündnis auch darum, die "social balance" zu wahren, schreiben Steinbrücks Beamte. So werde die Regierung die normale Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent anheben, den ermäßigten Satz aber "bei sieben Prozent belassen und seinen Anwendungsbereich nicht ändern".


    (SZ vom 8.8.2006)


    F. Landis am 23.07.06 auf dem Weg nach Paris

    Kommentar

    • Shining
      Bildungsminister
      • 27.03.2003
      • 3419
      • 23
      • austria

      #3
      Unglaublich, aber einfach genial... Wahnsinn, was es nicht alles gibt...

      Shining

      Kommentar

      • AustrianHero
        Gratiswetter
        • 30.03.2003
        • 2031
        • 0
        • austria

        #4
        the best game you can name, is the good old hockey game...

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        • Balduin
          Gesperrt
          • 29.03.2006
          • 400
          • 0
          • bhutan

          #5
          http://www.youtube.com/watch?v=pRYJE5ojcl4&mode=related&search=ds f%20quiz

          Kommentar

          • osfp87
            Wettking
            Analysen des Monats
            • 13.02.2006
            • 1601
            • 0
            • greece us california

            #6
            Zitat von Balduin
            http://www.youtube.com/watch?v=pRYJE5ojcl4&mode=related&search=ds f%20quiz

            Wer soll das denn bitte noch verstehn?Die verarsch** die Leute doch komplett von vorne bis hinten.

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