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  • blubmenot
    Bonusjäger
    • 26.09.2011
    • 28
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    #16
    Ich habe 2 Mal ganz explizit gefragt ob es sich um einen Quotenfehler handle, oder ob die Quote so richtig sei.
    Das zweite Mal habe ich sogar darauf hingewiesen, dass die Quote bei den Konkurrenten deutlich geringer sei.


    Naja Schlusswort ist, dass die Wette mit angepasster Quote gewertet wurde, obwohl die Wette eigentlich 6 Stunden vor Spielbeginn storniert wurde.

    Mein Verlust also nur noch knapp 180€ ...

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    • Mysteri0
      Wettlehrling
      • 06.02.2012
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      • de bavaria

      #17
      Ein SureBet kann doch nur durch Wettstornierung platzen, warum setzt man dann sein Geld auf Spiele die augenscheinlich einen Quotenfehler haben?
      Und der Support steht glaub nicht über den AGB´s.

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      • Peter0904
        Wettprofi
        • 03.01.2008
        • 629
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        • austria

        #18
        Dass sie dir doch noch 9/4 gegeben haben finde ich schon bemerkenswert. Viele Bookies hätten dir einfach gesagt "Pech gehabt". Das würde ich schon als Pluspunkt für diesen Bookie werten!
        Nur drei Worte zum Sportwetten:
        Valuequoten, Moneymanagement, Disziplin.

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        • Energienudel
          Lebende Wettlegende
          Analysen des Monats
          • 06.04.2006
          • 12026
          • 3679
          • germany

          #19
          Stimmt.
          Ist aber trotzdem eine Frechheit. Ich habe schon mehrfach versucht mit Buchmachern direkt kommunizierenzu koennen wenn ein problem auftrat. Ich will nciht sagen dass Supports gar keinen Plan haben, aber ist eigentlich so. Aber an andere kommst halt nicht ran und eigentlich ist auch genau der Support fuer sowas da.
          In Deutschland gab es ein urteil zu einem Fall wo eine Familie ueber´s Internet einen Urlaub in Dubai gebucht hat. Dabei erschien der Preis (Sonderangebot) trotzdem recht niedrig, sodass man sich rueckversicherte und diesen Preis bestaetigt bekam. Irgendwann gab´s dann eine Stornierung, da waren aber alle Reisevorkehrungen bereits getroffen.
          Klage wurde abgewiesen (!) zur großen ueberraschung der meissten der Beteiligten.
          EIGENTLICH hat ein Unternehmen eine ganz andere Verantwortung als der Kunde, denn das Unternehmen ist vom Fach. Ausserdem hat der Kunde sich rueckversichern lassen, dass der Preis in Ordnung ist. Hab das Urteil inkl. Begruendung (noch) nicht gelesen, aber wer jemanden in der Branche kennt weiß, dass Preise selten nachvollziehbar sind und abartig schwanken koennen ! Insofern kann man vom Kunden absolut nicht erwarten da auch nur irgendwas nachvollziehen zu koennen. Das wird sicher auch in die naechste Instanz gegangen zu sein.

          Wie dem auch sei. Frag doch mal einen auf Sportwetten spezialisierten Anwalt. Kosten kommen erst bei Mandatsuebernahme, vorher wuerde dir ein Anwalt zu- oder abraten.
          Wende dich aber auch noch an sbr.
          2017 ( +5,91 % / +18,49 )

          ... currit irrevocabile tempus ...
          ... honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere...

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          • blubmenot
            Bonusjäger
            • 26.09.2011
            • 28
            • 0

            #20
            Zitat von Energienudel

            Wie dem auch sei. Frag doch mal einen auf Sportwetten spezialisierten Anwalt. Kosten kommen erst bei Mandatsuebernahme, vorher wuerde dir ein Anwalt zu- oder abraten.
            Wende dich aber auch noch an sbr.
            Hallo, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten bezweifle ich, da müssten die Anwaltkosten unter 250€ sein damit es sich lohnt.

            Ausserdem haben die die Wette ja vor Spielbeginn storniert, was nach deren AGB erlaubt ist. Die Frage ist nur, ob dies auch noch erlaubt ist, wenn der Support die Wette als richtig bestätigt.

            Das von dir erwähnte Urteil läuft ja gegen den von mir ersehnten Ausgang und würde betfred Recht geben...

            Ich habe betfred jetzt geschrieben, dass ich SBR den Fall schildern werde, ohne böse Absicht. Nur um darauf hinzuweisen, dass deren Livechat Support nicht verlässlich ist. Das ganze erst in 48Stunden um deren Antwort noch abzuwarten.

            Ich habe mir mit diesem Satz von mir, wohl selbst ins Bein geschossen, um die 5.5er Quote zu bekommen:
            I know you cancelled before the game match, but I asked the customer support twice about these odds, therefore I thought I can trust it...
            Maybe you could adjuste it from @5.5 to @3.25 and I would be satisfied a little.
            Aber mein Gedanke war: Lieber ein Spatz in der Hand als ne Taube auf dem Dach...

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            • Energienudel
              Lebende Wettlegende
              Analysen des Monats
              • 06.04.2006
              • 12026
              • 3679
              • germany

              #21
              Die Wette ist ein zweiseitiger Vertrag der nicht einseitig gekuendigt werden darf. Nochmal: AGB sind alles andere als endgueltig sondern unterliegen der geltenden Rechtsnorm. Beispielsweise kannst du einen Mietvertrag abschließen und zB Kleintiere einziehen lassen selbst wenn in den AGB ausdruecklich in Fettschrift und rot auf Seite 1 steht, dass du das nicht darfst. Die Klausel ist dann schlicht nicht wirksam. Es gibt noch viele solcher Unwirksamkeitsgruende.
              Weiss nicht was die Leute immer mit ihren AGB haben...

              Was die Anwaltskosten angeht... das ist natuerlich nicht ganz einfach vorherzusagen. Ein unternehmen wird vermutlich genau wie du eine Kostenkalkulation durchfuehren, d.h. was kostet es Recht zu bekommen oder einzuknicken. Wenn du zum Anwalt gehst kann es sein dass der ein Schreiben aufsetzt und der bookie knickt ein weil ihm das den Aufwand nicht wert ist, sie aber sehen dass du penetrant bist.
              Kannst ja mal anfragen. Die Anwaltskosten sind ja geregelt und beziffern sich innerhalb bestimmter Bandbreiten nach dem Streitwert. Kann aber auch sein, dass der Anwalt abwinkt... Muss man halt ausprobieren.
              Weiter ist natuerlich auch zu bedenken, dass dir moeglicherweise das Konto aus Rachegeluesten oder provisorisch gesperrt/ limitiert wird.
              Letztlich hast du aber 3 Jahre ab Jahresende Zeit dir das zu ueberlegen. Dann erst ist das verjaehrt. Kannst ja "sammeln" und wenn du eh limitiert bist, gehst zum Anwalt :)
              2017 ( +5,91 % / +18,49 )

              ... currit irrevocabile tempus ...
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              • bierpatriot1
                Live-Wetter
                • 19.03.2008
                • 137
                • 17
                • austria

                #22
                Also ganz verstehe ich das nicht quotenfehler ist quotenfehler!! Das storno ist logisch, da kann der support schreiben was er will, ist doch nicht relevant!

                Kommentar

                • blubmenot
                  Bonusjäger
                  • 26.09.2011
                  • 28
                  • 0

                  #23
                  Zitat von bierpatriot1
                  Also ganz verstehe ich das nicht quotenfehler ist quotenfehler!! Das storno ist logisch, da kann der support schreiben was er will, ist doch nicht relevant!
                  Naja, wenn es so einfach ist... Gilt dies denn auch noch, nachdem der Support Rücksprache mit dem "trading Team" genommen hat ? Und wenn die Trader keine Ahnung haben, wer definiert denn, was ein Quotenfehler ist ? Darum geht es doch bei den Buchmachern auch ein bisschen, besser als der Markt zu sein um den Kunden bestmögliche Quoten anbieten zu können.... Ist der durchschnittliche Markt immer richtig ? Dann könnte es doch nie Gewiner geben !

                  Hier ein Auszug aus meinem Gespräch mit dem Support:

                  betfred: May I please have your user name, date of birth, full name and answer to your security question?
                  Ich: sure, but i don't know why you need this, to check if an odd is correct?
                  betfred: I need the details of your bet as placed to check with our trading team
                  Ich : xxx,xxxx,xxx
                  .... (hier wurde noch die sicherheitsfrage beantwortet )
                  betfred: i can confirm the price given and taken is correct .
                  Ich: so the bet won`t be cancelled ? because odds, today, differ heavily from what betfred offers
                  Ich: i mean odds elwhere
                  betfred: I have been told these odds are correct.


                  Danach hat es noch über 24 Stunden gedauert bis die Wette storniert wurde.

                  Kommentar

                  • Barbossa
                    Wettveteran
                    Analysen des Monats
                    • 27.02.2009
                    • 3095
                    • 2253
                    • south korea us florida

                    #24
                    Naja, wenn du ihnen sogar noch sagst, dass sie Scheisse gebaut haben, brauchst dich echt nicht wundern.

                    P.s.: Der Bookie wird immer zu seinem Gunsten agieren. D.h. die einzige Methode, dass eine Quote, die deutlich über dem Schnitt liegt, durchgeht, ist, dass der Bookie das erst gar nicht realisiert bzw. bemerkt.
                    Bossa Nova... der neue Boss :mrgreen:
                    이동국
                    When I lose picks, I stop losing picks and be awesome instead. True Story!
                    sigpic
                    Zitat von Pfälzer-Since-73
                    Nobody ist Perfect

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                    • null_eins
                      Wettlehrling
                      • 15.05.2012
                      • 64
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                      • germany de hesse

                      #25
                      Zitat von blubmenot
                      Naja, wenn es so einfach ist... Gilt dies denn auch noch, nachdem der Support Rücksprache mit dem "trading Team" genommen hat ? Und wenn die Trader keine Ahnung haben, wer definiert denn, was ein Quotenfehler ist ?
                      Natürlich gilt dies, und was ein Quotenfehler ist, definiert im Zweifelsfall der Chef von dem Laden.
                      Der Vergleich zu einem Druckfehler auf einem Plakat im Schaufenster passt eigentlich ganz gut. Da wird ein Notebook für 100 Euro angeboten. Daraufhin gehst Du zu einem Angestellten (->Support) und fragst, ob das stimmt.
                      Würde es Dich dann wundern, wenn Du trotzdem an der Kasse die 1000 Euro zahlen müsstest, die da hätten stehen sollen?

                      Selbst, wenn der Mitarbeiter der Abteilungsleiter war, der einfach keinen Plan hat oder Dir nicht zugehört hat?

                      In diesem wie in Deinem Fall kannst Du nichts anderes machen, als es zu schlucken.
                      Denn selbst wenn sie Dir das Notebook mitgeben würden und es würde erst nachträglich auffallen, hätten Sie einen Anspruch auf die Bezahlung des vollen Preises oder zumindest auf Rückgabe des Notebooks.

                      Ich weiß also nicht, was Du noch erreichen willst. Eine offensichtlich falsche Quote wird storniert, auch wenn Du Dich auf den Kopf stellst.

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                      • null_eins
                        Wettlehrling
                        • 15.05.2012
                        • 64
                        • 0
                        • germany de hesse

                        #26
                        Zitat von Energienudel
                        Die Wette ist ein zweiseitiger Vertrag der nicht einseitig gekuendigt werden darf. Nochmal: AGB sind alles andere als endgueltig sondern unterliegen der geltenden Rechtsnorm. Beispielsweise kannst du einen Mietvertrag abschließen und zB Kleintiere einziehen lassen selbst wenn in den AGB ausdruecklich in Fettschrift und rot auf Seite 1 steht, dass du das nicht darfst. Die Klausel ist dann schlicht nicht wirksam. Es gibt noch viele solcher Unwirksamkeitsgruende.
                        Weiss nicht was die Leute immer mit ihren AGB haben...
                        Naja, AGB sind zwar nicht endgültig, aber gültig, solange sie nicht gegen die AGB-Gesetze verstoßen. Im Übrigen macht ein einzelner Verstoß in den AGB natürlich nicht die ganzen AGB ungültig. Ich wüsste nicht, gegen welches AGB-Gesetz es verstoßen sollte, wenn sich ein Bookie das Stornieren von "falschen", auf zu hohe Quoten abgegebenen Wetten gegen Rückzahlung des gesetzten Betrages vorbehält.

                        Und was das mit dem Vertrag angeht: Erstens gibt es Reihenweise Gründe, bei denen man einen Vertrag einseitig kündigen kann, aber die spielen hier gar keine Rolle, denn
                        zweitens handelt es sich, je nach Auslegung des Vertragsverhältnisses mit dem Buchmacher, um einen Widerruf der auf Vertragsschluss zielenden Willenserklärung des Buchmachers wegen Irrtums (falls wir vom Einzelvertrag pro Wette ausgehen), dann GAB es nie einen Vertrag, da der ex ante unwirksam wird, oder es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag, bei dem der Bookie nicht zur Leistung von offensichtlich nicht vereinbarten Einzelleistungen verpflichtet ist.

                        Was die Kosten angeht: Die bestimmen sich immer nach dem Streitwert. Und was einzelne Sachen betrifft, z.B. ein fieses Schreiben aufsetzen lassen oder so, dafür gibts die Rechtsanwaltsgebührenordnung

                        edit: Sowas habe ich z.B. in den AGBs von Bookie XYZ gefunden:
                        18.1 Eine Reihe von Umständen kann dazu führen, dass wir eine Wette oder einen Einsatz irrtümlich annehmen oder eine falsche Zahlung leisten. Beispielsweise (nicht abschließende Aufzählung):
                        18.1.1 wenn wir Wettchancen oder Bedingungen von Wetten oder Einsätzen als Folge eines offensichtlichen Fehlers oder einer offensichtlichen Unterlassung bei der Eingabe von Informationen oder der Einrichtung eines Marktes oder als Folge einer Computerfehlfunktion falsch angegeben;
                        18.1.2 wenn wir einen 'offensichtlichen Fehler' machen. Ein offensichtlicher Fehler ist, wenn:
                        18.1.2.1 sich Wetten, die vor einem Ereignis abgeschlossen werden, die angebotenen Preise/Bedingungen von denen des allgemeinen Marktes erheblich unterscheiden; oder
                        Ähnlich dürfte die Sache in unserem Fall hier liegen. Diese AGB verstößt gegen kein Gesetz, das mir bekannt wäre. Im Gegenteil, selbst wenn das NICHT in den AGBs stehen würde, dürfte der Bookie immer noch wegen Irrtums die Annahme der Wette widerrufen.
                        Die Rechtslage ist hier also recht eindeutig.
                        Zuletzt geändert von null_eins; 20.06.2012, 15:43.

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                        • blubmenot
                          Bonusjäger
                          • 26.09.2011
                          • 28
                          • 0

                          #27
                          Zitat von null_eins
                          Der Vergleich zu einem Druckfehler auf einem Plakat im Schaufenster passt eigentlich ganz gut. Da wird ein Notebook für 100 Euro angeboten. Daraufhin gehst Du zu einem Angestellten (->Support) und fragst, ob das stimmt.
                          Würde es Dich dann wundern, wenn Du trotzdem an der Kasse die 1000 Euro zahlen müsstest, die da hätten stehen sollen?
                          Naja lassen wir das mit den Vergleichen, denn genau in dem von dir geschilderten Fall ist das Geschäft dazu verpflichtet das notebook für 100€ zu verkaufen denn preisschilder auch wenn offensichtlich falsch, sind bindend!

                          Die anfängliche Frage war ob die Aussage des supports bindend ist.

                          Antwort an alles Nachleser: Sie ist es nicht! Vertraut dem support nicht wenn es um Quoten geht.

                          Ob dies rechtens ist bleibt zu klären, aber nicht hier!
                          Damit kann der thread geschlossen werden!

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                          • null_eins
                            Wettlehrling
                            • 15.05.2012
                            • 64
                            • 0
                            • germany de hesse

                            #28
                            Das ist natürlich vollkommener Blödsinn, den Du hier verbreitest. Das Schild ist nichts anderes als die Aufforderunmg, ein Kaufangebot abzugeben, das der Laden dann selbstverständlich NICHT annehmen muss!
                            Juristisch spricht man von Invitatio ad offerendum.
                            Ich kann Dir gerne die entsprechenden Vorschriften aus dem BGB zitieren, aber einfacher ist wahrscheinlich das hier:
                            jura-basic (Lexikon: Vertrag Werbung >>Einzelfälle) - Grundwissen, Recht jura ebooks -
                            Nach Deiner Logik könnte man den Händler ja auf Schadensersatz verklagen, wenn er das Notebook gar nicht mehr hat, lol.

                            Also lieber gar nix dazu sagen als blablubmenot

                            Ob dies rechtens ist bleibt zu klären, aber nicht hier!
                            Damit kann der thread geschlossen werden!
                            Ach ja, und was ist Dein Problem mit "hier"? Bist Du der neue Anfängerforum-Sheriff?

                            edit: Sry, ich konnte nicht ahnen dass Du nur mit Antworten einverstanden bist, die in Deinem Sinne sind, sonst hätte ich mir die Arbeit natürlich gespart, es möglichst juristisch zu begründen, warum die natürlich stornieren dürfen.
                            Aber nur weil es DICH nicht mehr interessiert, heißt das ja nicht, dass es das Forum nicht mehr interessiert ;)
                            Zuletzt geändert von null_eins; 20.06.2012, 22:34.

                            Kommentar

                            • blubmenot
                              Bonusjäger
                              • 26.09.2011
                              • 28
                              • 0

                              #29
                              Zitat von null_eins
                              Das ist natürlich vollkommener Blödsinn, den Du hier verbreitest. Das Schild ist nichts anderes als die Aufforderunmg, ein Kaufangebot abzugeben, das der Laden dann selbstverständlich NICHT annehmen muss!
                              Juristisch spricht man von Invitatio ad offerendum.
                              Ich kann Dir gerne die entsprechenden Vorschriften aus dem BGB zitieren, aber einfacher ist wahrscheinlich das hier:
                              jura-basic (Lexikon: Vertrag Werbung >>Einzelfälle) - Grundwissen, Recht jura ebooks -
                              Nach Deiner Logik könnte man den Händler ja auf Schadensersatz verklagen, wenn er das Notebook gar nicht mehr hat, lol.

                              Also lieber gar nix dazu sagen als blablubmenot

                              Ach ja, und was ist Dein Problem mit "hier"? Bist Du der neue Anfängerforum-Sheriff?

                              edit: Sry, ich konnte nicht ahnen dass Du nur mit Antworten einverstanden bist, die in Deinem Sinne sind, sonst hätte ich mir die Arbeit natürlich gespart, es möglichst juristisch zu begründen, warum die natürlich stornieren dürfen.
                              Aber nur weil es DICH nicht mehr interessiert, heißt das ja nicht, dass es das Forum nicht mehr interessiert ;)
                              Tut mir Leid, ich will mich in aller Öffentlichkeit bei dir entschuldigen. Mit dem Preisschild hattest DU in der Tat Recht und ich habe irgendein Halbwissen geschrieben ohne es zu überprüfen.
                              Ich hatte etwas falsches im Gedächtnis.
                              Es war nur so, dass alles ausgeschildert sein muss, was das Geschäft zum Kauf anbietet. In der Tat ist diese Ausschilderung jedoch rechtich nicht bindend...

                              Naja, geklärt werden kann ein Streit ja nur zwischen den zwei Streitenden Parteien. Alle aussenstehenden können nur helfend beistehen.
                              Da ich an dieser Stelle ausreichend Hilfe bekommen habe (um einzusehen, dass ich nicht im Recht bin), glaube ich dass es nicht mehr viel zu diskutieren gibt.

                              Es sei denn, jemand hatte ähnliche Erfahrungen in dieser Hinsicht.

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                              • null_eins
                                Wettlehrling
                                • 15.05.2012
                                • 64
                                • 0
                                • germany de hesse

                                #30

                                Kommentar

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