Hallo Leute,
ich würde gern ein Wettbüro in NRW eröffnen, bin mir jedoch nach dem heutigen Schlußantrag von Mengozzi vom EuGH über das deutsche Glücksspielmonopol sehr unsicher geworden.
Normalerweise wird nach der Eröffnung eine Unterlassungsklage gegen Dich verhängt und man legt danach Widerspruch ein und beruft sich auf das Dienst- und Niederlassungsfreiheit, dann läufts Monate über juristisch ab. Wenn nötig muss ein Besitzerwechsel her, um das Wettbüro weiterbetreiben zu können.
Doch nun nach dem Schlußantrag von Mengozzi hört sich es ja eher pro Staatsvertrag an und man könnte sich ja nicht mehr auf die Dienst- und Niederlassungsfreiheit berufen, selbst um mehr Zeit zu schinden, damit ein Wettbüro weiterbetrieben kann.
Das Urteil wird wahrscheinlich im Sommer erwartet, da wo die WM läuft. Wie Ihr wisst fließt bei der WM der meiste Umsatz.
Ich hab keine Angst vor ner Unterlassungsklage, aber wenns nach dem Urteil ganz übel läuft, kann man sich ja nicht mal Dienst- und Niederlassungsfreiheit berufen und mein Laden ist nach 1 Woche dicht.
Die Frage ist, Urteil abwarten oder Risiko eingehn, einen guten Start der bei der WM garantiert wird mitnehmen.
Würde mir gerne mal paar Meinungen hier einholen.
Die Schlussanträge alles zu lesen bei www.Isa-Casinos.de
Danke im vorraus.
ich würde gern ein Wettbüro in NRW eröffnen, bin mir jedoch nach dem heutigen Schlußantrag von Mengozzi vom EuGH über das deutsche Glücksspielmonopol sehr unsicher geworden.
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Doch nun nach dem Schlußantrag von Mengozzi hört sich es ja eher pro Staatsvertrag an und man könnte sich ja nicht mehr auf die Dienst- und Niederlassungsfreiheit berufen, selbst um mehr Zeit zu schinden, damit ein Wettbüro weiterbetrieben kann.
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Ich hab keine Angst vor ner Unterlassungsklage, aber wenns nach dem Urteil ganz übel läuft, kann man sich ja nicht mal Dienst- und Niederlassungsfreiheit berufen und mein Laden ist nach 1 Woche dicht.
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