Wenn das so gemeint war, dann ist das bei mir so nicht angekommen.
Ja, und das besteht (mE) in dem Abschluss der Registrierung, bzw. immer wieder in der Abgabe eines Wettscheines in Kombination mit Boninutzung.
Die Bereicherung besteht in der Nutzung der Gratisboni, die explizit angegeben und vertraglich vereinbart (!) nur einem Haushalt/ einer Person zustehen.
Der user nutzt hier - wider die Vertragsbestimmungen - einen geldwerten Vorteil zu seinem Nutzen und zum Schaden des Vertragspartners.
Weil... ?
Betrug ist die Angabe falscher oder Unterschlagung (wesentlicher) Tatsachen zur Erlangung eines Vermögensvorteils (auf Kosten eines Dritten oder des Vertragspartners). Genau das ist hier geschehen.
Wir sprechen hier über einen hypothetischen Sachverhalt, den wir beide eroertern.
Und da ich ohnehin auf Malta sitze, habe ich ja Narrenfreiheit.
Spaß beiseite (auf Malta gibt´s auch keine Berge wo ich wohnen koennte) ... 2 Juristen, 3 Meinungen. Ich finde, man sollte potenzielle Risiken durchaus auch mal darstellen und ansprechen. Ich kann mich nicht entscheiden, ob es ein Kompliment ist, dies als moegliche Rechtsberatung zu interpretieren, oder ob da einfach ein wenig Phantasie (oder Rhetorik ;) ) im Spiel ist.
Ich gehoere ja eigentlich auch zur Fraktionen derer, die die AGB (und vor allem das Verhalten) der Buchmacher auf´s Schaerfste angreifen und immer wieder betonen, wie fragwuerdig und nichtig diese im Einzelnen sind (oder sein koennen).
Recht gebe ich dir auch damit, daß diese Diskussion wohl 90% der user nichts bringt (insbesondere im Zusammenhang mit gwbet). Deshalb wuerde ich einen weiteren Meinungsaustausch auf PN verlegen (oder einen thread dazu starten, wie es beliebt).
PS: Im Übrigen braucht man für einen Schadensersatzanspruch nach 280 ff. ein Schuldverhältnis.
Auch ein Schaden ist mehr als zweifelhaft, da Auszahlungen in eigenen Abteilungen geprüft werden. Es bliebe Bereicherungsrecht, wobei wegen 817 S. 2 BGB nichts geht.
Der user nutzt hier - wider die Vertragsbestimmungen - einen geldwerten Vorteil zu seinem Nutzen und zum Schaden des Vertragspartners.
Eine Anzeige wegen Betruges auf Basis eines Vermögensschadens aus verfügten Wettguthaben ist im Hinblick auf 284 StGB bei derzeitiger Rechtslage leider Unfug.
Betrug ist die Angabe falscher oder Unterschlagung (wesentlicher) Tatsachen zur Erlangung eines Vermögensvorteils (auf Kosten eines Dritten oder des Vertragspartners). Genau das ist hier geschehen.
Aber das alles bringt den Leuten die den Thread lesen bezüglich gwbet nichts. Ich habe das auch nur angefügt, weil dein Beitrag leicht nach einer rechtlichen Belehrung klingt, hoffentlich hast du die formale Qualifikation dazu.
Und da ich ohnehin auf Malta sitze, habe ich ja Narrenfreiheit.

Spaß beiseite (auf Malta gibt´s auch keine Berge wo ich wohnen koennte) ... 2 Juristen, 3 Meinungen. Ich finde, man sollte potenzielle Risiken durchaus auch mal darstellen und ansprechen. Ich kann mich nicht entscheiden, ob es ein Kompliment ist, dies als moegliche Rechtsberatung zu interpretieren, oder ob da einfach ein wenig Phantasie (oder Rhetorik ;) ) im Spiel ist.
Ich gehoere ja eigentlich auch zur Fraktionen derer, die die AGB (und vor allem das Verhalten) der Buchmacher auf´s Schaerfste angreifen und immer wieder betonen, wie fragwuerdig und nichtig diese im Einzelnen sind (oder sein koennen).
Recht gebe ich dir auch damit, daß diese Diskussion wohl 90% der user nichts bringt (insbesondere im Zusammenhang mit gwbet). Deshalb wuerde ich einen weiteren Meinungsaustausch auf PN verlegen (oder einen thread dazu starten, wie es beliebt).
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