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    • 06.04.2006
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    • germany

    #16
    Zitat von OnSight
    Du hast aber schon verstanden, dass mein Beitrag sich ausschließlich auf die allgemeine Wirksamkeit von deren sogenannten AGB bezog?
    Wenn das so gemeint war, dann ist das bei mir so nicht angekommen.

    PS: Im Übrigen braucht man für einen Schadensersatzanspruch nach 280 ff. ein Schuldverhältnis.
    Ja, und das besteht (mE) in dem Abschluss der Registrierung, bzw. immer wieder in der Abgabe eines Wettscheines in Kombination mit Boninutzung.

    Auch ein Schaden ist mehr als zweifelhaft, da Auszahlungen in eigenen Abteilungen geprüft werden. Es bliebe Bereicherungsrecht, wobei wegen 817 S. 2 BGB nichts geht.
    Die Bereicherung besteht in der Nutzung der Gratisboni, die explizit angegeben und vertraglich vereinbart (!) nur einem Haushalt/ einer Person zustehen.
    Der user nutzt hier - wider die Vertragsbestimmungen - einen geldwerten Vorteil zu seinem Nutzen und zum Schaden des Vertragspartners.

    Eine Anzeige wegen Betruges auf Basis eines Vermögensschadens aus verfügten Wettguthaben ist im Hinblick auf 284 StGB bei derzeitiger Rechtslage leider Unfug.
    Weil... ?
    Betrug ist die Angabe falscher oder Unterschlagung (wesentlicher) Tatsachen zur Erlangung eines Vermögensvorteils (auf Kosten eines Dritten oder des Vertragspartners). Genau das ist hier geschehen.

    Aber das alles bringt den Leuten die den Thread lesen bezüglich gwbet nichts. Ich habe das auch nur angefügt, weil dein Beitrag leicht nach einer rechtlichen Belehrung klingt, hoffentlich hast du die formale Qualifikation dazu.
    Wir sprechen hier über einen hypothetischen Sachverhalt, den wir beide eroertern.
    Und da ich ohnehin auf Malta sitze, habe ich ja Narrenfreiheit.

    Spaß beiseite (auf Malta gibt´s auch keine Berge wo ich wohnen koennte) ... 2 Juristen, 3 Meinungen. Ich finde, man sollte potenzielle Risiken durchaus auch mal darstellen und ansprechen. Ich kann mich nicht entscheiden, ob es ein Kompliment ist, dies als moegliche Rechtsberatung zu interpretieren, oder ob da einfach ein wenig Phantasie (oder Rhetorik ;) ) im Spiel ist.

    Ich gehoere ja eigentlich auch zur Fraktionen derer, die die AGB (und vor allem das Verhalten) der Buchmacher auf´s Schaerfste angreifen und immer wieder betonen, wie fragwuerdig und nichtig diese im Einzelnen sind (oder sein koennen).
    Recht gebe ich dir auch damit, daß diese Diskussion wohl 90% der user nichts bringt (insbesondere im Zusammenhang mit gwbet). Deshalb wuerde ich einen weiteren Meinungsaustausch auf PN verlegen (oder einen thread dazu starten, wie es beliebt).
    Zuletzt geändert von Energienudel; 21.10.2015, 06:34.
    2017 ( +5,91 % / +18,49 )

    ... currit irrevocabile tempus ...
    ... honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere...

    Kommentar

    • OnSight
      Live-Wetter
      • 04.11.2013
      • 105
      • 0
      • germany de berlin

      #17
      Nur noch zum Schuldverhältnis: ein Anspruch entsteht im Hinblick auf Online-Glücksspiel gar nicht erst, § 134 BGB iVm § 4 IV GlüStV. Schon allein deswegen ist eine Anzeige wegen Betruges angesichts des möglichen Folgeverhaltens einiger deutscher Spieler nach einem zu erwartenden extrem negativen Urteil für den Buchmacher abstrus. Zur Kenntnis der Allgemeinheit wird das aber sowieso nicht gelangen, da dies bei der StA nur im Mülleimer landen kann. Stell dir mal folgendes vor. Du willst jemanden töten und dieser jemand verpasst dir in Ausübung seines Notwehrrechts eine ordentliche Ohrfeige. Du rennst davon. In der Folge hast du Glück, dass der Sachverhalt nicht zur Anzeige gelangt. Kämest du dann auf die Idee diese Person wegen einfacher Körperverletzung anzuzeigen? Wäre das clever? Genauso clever wäre der Buchmacher, der Online-Glücksspiel anbietet und dich dann wegen Betruges vor ein deutsches Gericht ziehen will.

      Ansprüche aus §§ 280 ff. (Schadensersatz) und §§ 812 ff. (Abschöpfen einer verbleibenden rechtsgrundlosen Bereicherung) sind im Übrigen wesensverschieden. Ein Schaden ist des Weiteren eine unfreiwillige Vermögenseinbuße. Eine solche wird im Wege der Differenzhypothese durch Ermittlung des Vermögens vor und nach dem schädigendenden Ereignis ermittelt. Diese liegt auch laut deren (nichtigen) AGB erst nach Auszahlung und erfolgter Identitätsüberprüfung sowie weiter Überprüfungsmaßnahmen hinsichtlich des Nutzerverhaltens vor. Sie behalten sich ja gerade in jeder Hinsicht die letzte Entscheidung vor und deklarieren diese auch als nicht diskutabel. Ein Schaden liegt dann nur im Fall vor, dass der Herr oben zum zehnten Mal den 5€-Registrierungsbonus in Anspruch nimmt, er damit den großen Reibach macht und es zur einer Auszahlung kommt. Das dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Bei Doppelaccounts zahlen diese Anbieter dir keinen Cent aus. Darum ging es ja in der Ausgangsfrage. Im Zweifel sitzt man an einem kurzen Hebel. Aber auch dieser Schaden ist angesichts der Nichtigkeit des ganzen Vertrages irrelevant und die Diskussion darüber daher müßig.

      Das war es zum Thema von mir im Thread. Ich nehme deinen Vorschlag auf einen weitreren Austausch per PN gerne an!

      Kommentar

      • OnSight
        Live-Wetter
        • 04.11.2013
        • 105
        • 0
        • germany de berlin

        #18
        PS: Ich wollte dir eigentlich das schon per Privatnachricht schicken. Aber es wird jedes mal angezeigt es solle mehr als ein Zeichen verwendet werden. Der Text war jeweils weg. Könntest du mich mal anmailen? Vielleicht klappt es wenigstens auf eine bestehende Nachricht zu antworten.

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