Also im Gesetzestext steht folgendes.
Demnach wäre die 5% Abzug richtig, wie es BWin und BET365 handhaben. Bloss der letzte Satz irritiert mich 
Aber, das ist ja nur der alte Text im neuen steht für Lotterie
und für Sportwetten
Hier wird die Steuer nicht ausgeschlossen, aber dafür ist hier von Nennwert des Wettscheines die Rede. Ein Nennwert gibts halt bei Lottoscheinen nicht, von daher wird die Steuer bei der Lotterie explizit ausgeschlossen? Und bei Sportwetten ist der Nennwert=Nettoeinsatz. Aber dann versteh den alten Text wieder nicht. Fragen über Fragen. Also ich werd nicht schlau draus 
Aber der Unterschied mit den 48cent kommt halt nunmal dadurch zustande, weil einmal der Nettoeinsatz oder der Bruttoeinsatz versteuert wird. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob es gleich vom Einsatz abgezogen wird oder erst später mit dem Gewinn verrechnet. Ich kann auch die Bruttosteuer sofort vom Einsatz abziehen, wie es z.B. Sportingbet handhabt, könnte aber auch die Nettosteuer erst mit dem den Gewinn verrechnen, was zugegeben recht umständlich wäre.
§ 37
(1) Bei der Berechnung der Lotteriesteuer für im Inland veranstaltete Lotterien und Ausspielungen und der
Sportwettensteuer nach § 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sind alle für den Erwerb eines
Loses oder eines Wettscheines an den Veranstalter oder dessen Beauftragten zu bewirkenden Leistungen dem
Preise des Loses oder dem Wetteinsatz hinzuzurechnen, insbesondere in Rechnung gestellte Schreib- und
Kollektionsgebühren. Hierher gehört auch der dem Spieler etwa besonders in Rechnung gestellte Betrag der Steuer.
(1) Bei der Berechnung der Lotteriesteuer für im Inland veranstaltete Lotterien und Ausspielungen und der
Sportwettensteuer nach § 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sind alle für den Erwerb eines
Loses oder eines Wettscheines an den Veranstalter oder dessen Beauftragten zu bewirkenden Leistungen dem
Preise des Loses oder dem Wetteinsatz hinzuzurechnen, insbesondere in Rechnung gestellte Schreib- und
Kollektionsgebühren. Hierher gehört auch der dem Spieler etwa besonders in Rechnung gestellte Betrag der Steuer.

Da aber Lotteriesteuer von der Lotteriesteuer nicht erhoben wird, sind bei Berechnung der Lotteriesteuer nur 5/6
des Gesamtpreises zugrunde zu legen.
des Gesamtpreises zugrunde zu legen.
Die Steuer beträgt 20 vom Hundert des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose ausschließlich der Steuer
Die Steuer beträgt 5 vom Hundert des Nennwertes der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes

Aber der Unterschied mit den 48cent kommt halt nunmal dadurch zustande, weil einmal der Nettoeinsatz oder der Bruttoeinsatz versteuert wird. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob es gleich vom Einsatz abgezogen wird oder erst später mit dem Gewinn verrechnet. Ich kann auch die Bruttosteuer sofort vom Einsatz abziehen, wie es z.B. Sportingbet handhabt, könnte aber auch die Nettosteuer erst mit dem den Gewinn verrechnen, was zugegeben recht umständlich wäre.
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