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  • blash
    Wettprofi
    • 04.07.2011
    • 635
    • 193

    Zitat von benni1990
    190,48-100=90,48 rauskommt und damit die erwähnten 48 Cent mehr. Wenn sie die Steuer auf deinen Reingewinn abziehn, entspricht dies ja leider nicht dem Gesetzestext, der sagt ja es soll auf die Einsätze Steuer genommen werden. Daher musste ja auch im Wettbüro gleich mal die Steuer zahlen bevor du ggf. deinen Gewinn verbuchst.
    Also im Gesetzestext steht folgendes.
    § 37
    (1) Bei der Berechnung der Lotteriesteuer für im Inland veranstaltete Lotterien und Ausspielungen und der
    Sportwettensteuer nach § 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sind alle für den Erwerb eines
    Loses oder eines Wettscheines an den Veranstalter oder dessen Beauftragten zu bewirkenden Leistungen dem
    Preise des Loses oder dem Wetteinsatz hinzuzurechnen, insbesondere in Rechnung gestellte Schreib- und
    Kollektionsgebühren. Hierher gehört auch der dem Spieler etwa besonders in Rechnung gestellte Betrag der Steuer.
    Demnach wäre die 5% Abzug richtig, wie es BWin und BET365 handhaben. Bloss der letzte Satz irritiert mich
    Da aber Lotteriesteuer von der Lotteriesteuer nicht erhoben wird, sind bei Berechnung der Lotteriesteuer nur 5/6
    des Gesamtpreises zugrunde zu legen.
    Aber, das ist ja nur der alte Text im neuen steht für Lotterie
    Die Steuer beträgt 20 vom Hundert des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose ausschließlich der Steuer
    und für Sportwetten
    Die Steuer beträgt 5 vom Hundert des Nennwertes der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes
    Hier wird die Steuer nicht ausgeschlossen, aber dafür ist hier von Nennwert des Wettscheines die Rede. Ein Nennwert gibts halt bei Lottoscheinen nicht, von daher wird die Steuer bei der Lotterie explizit ausgeschlossen? Und bei Sportwetten ist der Nennwert=Nettoeinsatz. Aber dann versteh den alten Text wieder nicht. Fragen über Fragen. Also ich werd nicht schlau draus

    Aber der Unterschied mit den 48cent kommt halt nunmal dadurch zustande, weil einmal der Nettoeinsatz oder der Bruttoeinsatz versteuert wird. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob es gleich vom Einsatz abgezogen wird oder erst später mit dem Gewinn verrechnet. Ich kann auch die Bruttosteuer sofort vom Einsatz abziehen, wie es z.B. Sportingbet handhabt, könnte aber auch die Nettosteuer erst mit dem den Gewinn verrechnen, was zugegeben recht umständlich wäre.
    Zuletzt geändert von blash; 17.11.2012, 02:29.
    Hach, wieder so eine Nacht, wo man rumsitzt und denkt: "Hach, wieder so eine Nacht, wo man rumsitzt und denkt."

    Kommentar

    • Mr.Torrance
      Das Orakel
      Analysen des Monats
      • 31.07.2012
      • 477
      • 0
      • germany de north rhine

      Zitat von Simmi87
      Einsatz oder Gewinn ist falsch was du sagst. ES GEHT UM EINSATZ und UMSATZ IST GLEICH!!! Gewinn und Einsatz wäre was anderes!
      Ich rede natürlich vom Gewinn als Umsatz. Bei bet wird dir ja Einsatz+Reingewinn als Gewinn angezeigt. Und da ist es dann eben gleich, ob dir jetzt die 5% vom Einsatz oder vom Gewinn (Einsatz+Reingewinn) abgezogen werden. Also sind wir da völlig einer Meinung
      Zuletzt geändert von Mr.Torrance; 17.11.2012, 02:55.

      Kommentar

      • hapax
        Wettking
        WM EM ChefWFi Survivor
        • 25.08.2007
        • 1815
        • 1243
        • germany

        @blash
        Was du als neuen und alten Text bezeichnest sind imho Texte aus dem Gesetz und den Erklärungen zum Gesetz. Bei den von dir zitierten Texten ist also imho nichts altes (ungültiges) bei.


        @Simmi87
        Es steht dir natürlich vollkommen frei mit dem Begriff Gewinn ausschließlich die Differenz vom Rückfluss und Einsatz zu bezeichnen, die Regel/Konvention (in der Welt des Wettens) dafür ist imho aber der Begriff Rein- (bzw. Netto-)gewinn. Unabhängig wie du das findest, wäre es imho richtig, sich an die (auch in diesem Thread) herrschende Namenskonvention (Gewinn = gesamte Rückfluss = Einsatz + Reingewinn) zu halten.

        So lassen sich vielleicht auch die Aussagen des bet365-Supports erklären: Bei Ergebnis UE und DnB (oder vergleichbar) wird der Gewinn in Höhe des Einsatzes versteuert.


        @benni1990
        Niemand bestreitet deine Aussage, dass du bei gleicher Quote bei mybet besser fährst als bei bwin.
        Dieser Unterschied liegt aber nicht daran, dass mybet den Einsatz besteuert und bwin den Gewinn, sondern "nur" daran, das mybet den Einsatz mit 5% Nettosteuer und bwin den Gewinn mit 5% Bruttosteuer belegt.
        Netto- und Bruttosteuer eines Betrages sind bei gleichem Prozentsatz aber nicht identisch! --> 5% (=1/20) Nettosteuer entspricht 4.76% (=1/21) Bruttosteuer. Diese Differenz von 0.24% ergibt bei einem zu versteuernden Betrag von 200 die angesprochenen 0.48 Unterschied.

        Dh. wie mehrfach vorgerechnet bei gleichem Steuersatz (beide 5% Netto- oder beide 5% Bruttosteuer) ist der Kontostand bei Besteuerung auf Einsatz und Gewinn identisch. Der einzige aber imho irrelevante Unterschied hierbei besteht in der Höhe der ausgewiesenen Gebühr.

        Nichtsdestotrotz bleibt die Erkenntnis: 5% Nettosteuer (zB. mybet) ist (minimal) besser als 5% Bruttosteuer (zB. bwin).


        @generell
        Die vom Steuerschuldner Buchmacher zu entrichtende Abgabe besteht unanbängig von einer wie auch immer begründeten, wie auch immer hohen, wie auch immer genannten Gebühr, die der Buchmacher dem Kunden in Rechnung stellt. Von Betrug im Sinne irgendeines Gesetzes (wie dem RennwLottG) kann in diesem Zusammenhang imho also nie gesprochen werden.
        Zuletzt geändert von hapax; 17.11.2012, 08:11.
        + + + Excel Wettmanager + + +

        Kommentar

        • Rivan
          Wettprofi
          • 31.12.2009
          • 503
          • 123
          • germany de hesse

          Ich finde auch nach mehrmaligem Lesen der Gesetzestexte nicht die Passage, dass der Gewinn überhaupt zu besteuern ist.

          Es heißt da ja nur wie blash schon zitierte: "Die Steuer beträgt 5 vom Hundert des Nennwertes der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes." (§ 17).

          Demnach wären bei 10 € Einsatz egal zu welcher Quote immer 0,50 € oder exakt gerechnet 0,48 € als Steuern fällig. Das könnte ich als so eine Art Vergnügungssteuer nachvollziehen.

          Die Basis für die 5 % Steuern und damit die Höhe der Steuerschuld kann doch nicht davon abhängig sein, ob die Wette seitens des Wetters gewonnen oder verloren wird - zumal der Steuerschuldner der Buchmacher ist. Wenn die Basis für die 5 % Steuern aber der mögliche Gewinn wäre, könnte man mit einer Vielzahl von nicht gewonnenen Monsterkombis den Buchmacher in den Ruin führen, weil er dann exorbitante Steuerschulden hätte.

          Ich bin weder Jurist noch Steuerberater - aber die aktuelle Praxis von bet365 erscheint nach meinem Verständnis falsch.

          Kommentar

          • hapax
            Wettking
            WM EM ChefWFi Survivor
            • 25.08.2007
            • 1815
            • 1243
            • germany

            @Rivan
            Wenn doch aber bei gleichem Gebührensatz (zB. beide 5% Netto- oder beide 5% Bruttogebühr) kein Unterschied (abgesehen von der imho irrelevanten Höhe der ausgewiesenen Gebühr) auf deinem Wettkonto besteht zwischen einer dem Kunden in Rechnung gestellten Einsatz- oder Gewinngebühr (siehe zB. https://www.sportwettenvergleich.net...ml#post1778996), wie kann dann für dich die eine Methode richtig und die andere falsch sein?
            + + + Excel Wettmanager + + +

            Kommentar

            • Murmelkönig
              Surebet-Profi
              • 13.07.2008
              • 272
              • 0
              • mauritius uk indian ocean

              wenn ich diesen ordner lese und den lil, dann lach´ ich mich kaputt......

              also so schlimm kanns nicht sein mir den 5%

              also ich habe heute auch schon 50€ steuern abgedrückt!

              bei 2wetten, davon eine CB auf ein Over, also 25€ nur so abgedrückt!


              edit:
              da bekommt das Cashback ne ganz andere Bedeutung.....
              Zuletzt geändert von Murmelkönig; 18.11.2012, 19:49.

              Kommentar

              • Rivan
                Wettprofi
                • 31.12.2009
                • 503
                • 123
                • germany de hesse

                Zitat von hapax
                @Rivan
                Wenn doch aber bei gleichem Gebührensatz (zB. beide 5% Netto- oder beide 5% Bruttogebühr) kein Unterschied (abgesehen von der imho irrelevanten Höhe der ausgewiesenen Gebühr) auf deinem Wettkonto besteht zwischen einer dem Kunden in Rechnung gestellten Einsatz- oder Gewinngebühr (siehe zB. https://www.sportwettenvergleich.net...ml#post1778996), wie kann dann für dich die eine Methode richtig und die andere falsch sein?
                Nein sorry, ich hatte einen Denkfehler.

                Der Unterschied zwischen der Praxis bei bet365 und z.B. bei sportingbet ist marginal.

                Kommentar

                • Paterazzi
                  Surebet-Profi
                  • 01.07.2012
                  • 215
                  • 0

                  wie ist denn der stand bei dem EU-einheitlichen regelung?
                  eher pro oder contra 5% steuer?

                  bleibt wetten bei asiatsichen wettanbietern steuerfrei, weiß da jemand mehr?

                  Kommentar

                  • FoXDaV
                    Wettking
                    • 17.10.2005
                    • 1407
                    • 0
                    • usa

                    Zitat von Murmelkönig
                    bei 2wetten, davon eine CB auf ein Over, also 25€ nur so abgedrückt!


                    edit:
                    da bekommt das Cashback ne ganz andere Bedeutung.....
                    bin der Meinung bei Chashback gibts den kompletten Einsatz zurück...

                    zumindest bei bwin war ich bis jetzt der Meinung, da man sonst ja Minus macht

                    Kommentar

                    • Carioca73
                      Bonusjäger
                      • 19.11.2012
                      • 31
                      • 0

                      Sacht mal: Ist bei euch die BET365-Seite auch nicht erreichbar? Man es ist Bundesliga und ich komme nicht zu den Livewetten!!

                      Übrigens die Steuer muss von den Bookies bezahlt werden und nicht von uns, den Kunden - deswegen können die es auch machen wie sie wollen.

                      Respekt für alle Bookies, die noch die Steuer für die Kunden übernehmen!! Viele sind es ja nicht mehr - vielleicht sollte man anfangen dort zu wetten.

                      Kommentar

                      • tazahum
                        Gratiswetter
                        • 28.09.2012
                        • 2
                        • 0
                        • germany de lower saxony

                        ich wette ausschließlich auf Galopprennen in GB und hatte aufgrund einer mir unklaren Abrechnung konkret nachgefragt.
                        für gewonnene Wetten werden 5% Steuern abgezogen(vom Gesamtgewinn)
                        Steuern für eine verlorene Wette werden nicht fällig,angeblich übernimmt "bet365" diese und transferiert sie in's dt.Steuersäckle

                        im Übrigen behandelt man alle Wetten gleich,-egal ob diese nun von "bet365" gehalten werden,oder aber in den englischen Toto vermittelt werden.
                        aus meiner Sicht bleiben diesbezüglich schon noch Fragen offen.

                        bleibt nur zu hoffen das es hinsichtlich betfair eine Einigung gibt,denn ansonsten ist es eher schwierig ein wenig zu verdienen.[[sabber]]
                        ich werd'e dann wohl mal bei "betdaq" vorbeischau'n !

                        Kommentar

                        • Ping-Pong-Papst
                          Wettlehrling
                          • 30.10.2011
                          • 64
                          • 66
                          • germany de lower saxony

                          Beim Tischtennis bei Teamwettbewerben (Liga, Pokal, Team-WM/EM) ist ja die Aufstellung frei wählbar, außerdem werden natürlich nicht alle Spiele ausgetragen, wenn ein Sieger feststeht. Dementsprechend ca 70% Storno bei solchen Matches. Jedes mal 5% weg ist dann relativ witzlos, das müssten die doch auch merken .
                          sigpic

                          Kommentar

                          • nanuk
                            Bonusjäger
                            • 10.08.2006
                            • 37
                            • 0

                            Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass es bei jedem Bookie, der die 5% Gebühr einführt wieder zur gleichen Diskussion zur Berechnung (pro/kontra 5% auf Einsatz oder Gewinn) kommt.

                            Mal ganz abgesehen davon, dass sich kaum einer die Mühe macht den Gesetzestext richtg zu lesen und zu interpretieren.

                            Fakt: im Gesetz steht der Buchmacher muss 5% auf die Einsätze abführen. Da steht NICHT, dass der Kunde die 5% bezahlen muss. Da aber in manchen Fällen die Marge auf gewisse Wetten geringer ist als die abzuführende Gebühr, macht der Buchmacher Verlust. Das betrifft vor allem Einzelwetten auf billige Quoten. Auch bet365 wird nachgerechnet haben und zum Schluß gekommen sein, dass man entweder die Quoten drastisch verschelchtern müßte oder eben die Steuer an die Kunden weiterreichen sollte ("SOLLTE", NICHT "MUSS"!!!).

                            Zu diesem Schluß werden ALLE Bookies langfristig kommen. Der einzige Grund warum manche eher als andere die 5% Gebühr einführen ist einerseits wie viel von deren Umsatz kommt aus DE (entsprechend schnell waren bwin, mybet, BAH etc) und wie schnell und kompetent sind die Programmierer in der Umsetzung. Die Bookies, die sich aus dem Deutschen Markt zurückziehen haben vermutlich einfach eine Kosten/Nutzen Analyse gemacht und entschieden, dass die Programmierkosten sicher nicht im Verhältnis zu den aktuellen Einnahmen steht bzw unter der Prämisse der 5% keine positiven Geschäftsaussichten haben (betfair Wettbörse).

                            Wer den wirtschaftlichen Gedanken etwas weiter spinnt, wird erkennen, dass der nächste Schritt darin besteht Kunden die für den Bookie eine hohe Marge (nicht zu verwechseln mit Hold!!!) erwirtschaften von der Gebühr zu befreien. Da das wohl die wenigsten hier im Forum betrifft gibt es dazu auch keine verläßlichen Aussagen. Versuche die Gebühr ab 3er-Kombi oder dergleichen zu erlassen (IW, sportingbet) gehen aber in diese Richtung, nur gilt das eben für alle Kunden und das wird wohl auch nicht lange so bleiben, wenn man dann seine Einzelwette mit zwei 1,01-Quoten kombiniert (schon wer diesbezüglich limitiert worden?).

                            Kommentar

                            • blash
                              Wettprofi
                              • 04.07.2011
                              • 635
                              • 193

                              Zitat von Ping-Pong-Papst
                              Beim Tischtennis bei Teamwettbewerben (Liga, Pokal, Team-WM/EM) ist ja die Aufstellung frei wählbar, außerdem werden natürlich nicht alle Spiele ausgetragen, wenn ein Sieger feststeht. Dementsprechend ca 70% Storno bei solchen Matches. Jedes mal 5% weg ist dann relativ witzlos, das müssten die doch auch merken .
                              Bei Stornierungen wird die 5% Steuer abgezogen? Kann ich mir irgendwie nicht wirklich vorstellen.
                              Hach, wieder so eine Nacht, wo man rumsitzt und denkt: "Hach, wieder so eine Nacht, wo man rumsitzt und denkt."

                              Kommentar

                              • Pflaumenaugust
                                Wettguru
                                Analysen des MonatsWM EM Chef
                                • 07.11.2012
                                • 2137
                                • 4624
                                • liechtenstein

                                storno gibt definitiv kein 5%-abzug, gerade heute erlebt

                                cashback hingegen schon

                                Kommentar

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