X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Exciter
    Wettpate
    • 02.03.2011
    • 768
    • 454
    • germany de bremen

    #16
    Hat mybet doch den AGB entsprechend gehandelt und damit auch recht.

    Find es immer lustig wenn User versuchen Bookies zu verarschen und sich dann beschweren das die sich nicht verarschen lassen.
    C'est la vie! ¯\_(ツ)_/¯

    Kommentar

    • OnSight
      Live-Wetter
      • 04.11.2013
      • 105
      • 0
      • germany de berlin

      #17
      Nur, dass sie ihre AGB auch deutschem Recht anpassen müssten, wenn sie ihre "Dienstleistungen" hier anbieten wollen. Eine Klausel wie "Wir behalten Geld nach eigenem Ermessen ein." ist so unwirksam, dass es fast schon schmerzt.

      Man stelle sich mal AGB einer deutschen Bank vor wie:

      "Sollte der Verdacht nahe liegen, dass Sie unserer freien Auffassung nach zu viel Geld auf Ihrem Konto haben, können sich Vorstandsmitglieder der X-Bank AG nach eigenem Ermessen beliebige Beträge von Ihrem Konto buchen, um private Darlehen zu tilgen."


      Das aber nur theoretisch, denn der Rechtsweg macht wenig bis gar keinen Sinn, da Ansprüche gar nicht erst entstehen.

      Kommentar

      • SchaufelradbaggerMinsk
        Mentor
        • 21.08.2010
        • 2970
        • 2704

        #18
        Zitat von OnSight
        Das aber nur theoretisch, denn der Rechtsweg macht wenig bis gar keinen Sinn, da Ansprüche gar nicht erst entstehen.
        wie kommst du da drauf dass kein anspruch ensteht?
        das werben des bookies gilt nunmal schon als geschäftsanbahnung. und mit ner einzahlung des kunden kommt es zum eingehen eines rechtsgeschäftes. für das gelten aber nicht irgendwelche gesetze eines dschungelbuchmachers sondern die des jeweiligen landes

        Zitat von Exciter
        Hat mybet doch den AGB entsprechend gehandelt und damit auch recht.
        jetz mal ehrlich exciter.

        dMn wärs also völlig zulässig wenn die einen passus in den agb hätten "und wenn ein kunde mehr als 300 euro gewinnt, dann erklärt er sich automatisch damit einverstanden, das wir sein testamentarischer alleinerbe sind"

        kunde im geschilderten fall des kollegen war seine mutter.
        die war auch gleich erreichbar. ob die das nur gefälligkeitshalber für ihren sohnemann gemacht hat oder aber weil der immer prima tips hat (muss wohl so sein, bei dem kontostand) und sie sich n paar euronen dazugewinnen wollte is völlig unerheblich.

        das wirft eine frage auf:
        wieviel zahlen dir die bookies fürs desinformieren und rumtrollen?
        :)

        „Wenn ich [wie Jesus] über’s Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker: Guck, nichtmal schwimmen kann er!“ Hans-Hubert "Berti" Vogts

        Kommentar

        • OnSight
          Live-Wetter
          • 04.11.2013
          • 105
          • 0
          • germany de berlin

          #19
          Zitat von SchaufelradbaggerMinsk
          wie kommst du da drauf dass kein anspruch ensteht?
          das werben des bookies gilt nunmal schon als geschäftsanbahnung. und mit ner einzahlung des kunden kommt es zum eingehen eines rechtsgeschäftes. für das gelten aber nicht irgendwelche gesetze eines dschungelbuchmachers sondern die des jeweiligen landes
          Bei Nichtigkeit entsteht kein Anspruch. Das ganze Rechtsgeschäft ist dann als ex tunc unwirksam zu betrachten. Ich glaube ich habe dazu hier irgendwo einmal eine kurze Erläuterung niedergeschrieben. Der Rechtsweg ist jedenfalls nicht zu empfehlen.

          Kommentar

          • Exciter
            Wettpate
            • 02.03.2011
            • 768
            • 454
            • germany de bremen

            #20
            Man kann natürlich auch so naiv sein und den Schrott glauben, Mr. Bagger. Der Kerl wollte einfach den Bonus nochmal abgreifen und ist aufgeflogen mehr nicht.

            Und nicht alle die nicht immer deiner Meinung sind, sind von Bookies bezahlt oder trollen rum.

            Ich lass mich nicht nur nicht gern verarschen, von daher hat er Pech gehabt und auch kein Mitleid.
            C'est la vie! ¯\_(ツ)_/¯

            Kommentar

            • calito09
              Gratiswetter
              • 22.11.2011
              • 2
              • 0
              • germany de north rhine

              #21
              Diese Flegel, was fällt denen ein, sich nicht verarschen zu lassen...

              Im Ernst, aber das ist schon sehr, sehr dreist und dumm was du da von dir gibst, Iron the Feared.

              Dreist, da du uns hier anlügst, denn die Geschichte hat sich ganz sicher nicht so abgespielt.

              Dumm, weil die Verifikation via Telefon von Mybet vorher angekündigt wird und du deiner Mum offensichtlich nicht erzählt hast, was sie zuletzt so gewettet hat; danach wird nämlich gefragt.

              Im Ernst, heul nicht rum, sondern schalt den Kopf ein, dann passiert sowas auch nicht.

              Kommentar

              Willkommen!
              Es sieht so aus, als ob Du dich gerne am Thema beteiligen würdest. Du musst dich anmelden oder registrieren, um in diesem Thema antworten zu können.

              Ähnliche Themen

              Einklappen

              Erstellt von Abow
              Kanal: mybet
              11.09.2010, 18:53
              Erstellt von domidy
              Kanal: mybet
              22.10.2012, 18:41
              Das Widget Newsletter-Anmeldung (widgetinstanceid: 1314) wurde übersprungen, weil das Produkt delinl2go deaktiviert wurde.
              widgetinstance 1333 vBForumDE Important Links
              Gehe zu:
              18 Plus Icon
              Wettforum.info
              Lädt...
              Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.