Entweder schlecht recherchiert oder bewusst manipuliert. Ja, das Zitat steht so im Gesetz, ABER da steht noch etwas mehr, was im Artikel natürlich nicht erwähnt wird. Der Volle Absatz des §21 lautet:
(4) Die Verknüpfung der Übertragung von Sportereignissen in Rundfunk und Telemedien mit der Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten ist nicht zulässig. Wetten während des laufenden Sportereignisses sind unzulässig. Davon abweichend können Sportwetten, die Wetten auf das Endergebnis sind, während des laufenden Sportereignisses zugelassen werden (Endergebniswetten); Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses (Ereigniswetten) sind ausgeschlossen.
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