Die Frage ist, ob die anlasslose Überwachung aller Spieler eine verhältnismäßige Maßnahme ist, um die Spielsucht einiger weniger zu bekämpfen. Mir erschließt sich z.B. nicht, warum es aus Sicht der Behörde erforderlich ist, die Klardaten eines Spielers zu erfassen, wenn dessen Spielverhalten überhaupt keine Anzeichen einer potentiellen Spielsuchtgefährdung aufweist. Wäre es nicht völlig ausreichend, wenn die Daten pseudonymisiert übermittelt und die Identität des Spielers nur dann offengelegt würde, wenn es nach objektiv gewählten Kriterien einen berechtigten Grund zur Offenlegung gäbe?
Wer urteilt darüber was "schlimmer" ist? Pathologisches Glücksspiel kann schwere psychische und psychosomatische Folgen haben, ganz zu schweigen vom finanziellen Ruin, emotionaler Verwahrlosung, sozialer Vereinsamung etc.
Ich halte es für arg problematisch, Krankheiten auf irgendeine Art und Weise zu relativieren oder kleinzureden, weil man dadurch das Leid des Betroffenen delegitimiert und den Patientien stigmatisiert. Jeder Einzelfall muss für sich betrachtet werden.
Wer urteilt darüber was "schlimmer" ist? Pathologisches Glücksspiel kann schwere psychische und psychosomatische Folgen haben, ganz zu schweigen vom finanziellen Ruin, emotionaler Verwahrlosung, sozialer Vereinsamung etc.
Ich halte es für arg problematisch, Krankheiten auf irgendeine Art und Weise zu relativieren oder kleinzureden, weil man dadurch das Leid des Betroffenen delegitimiert und den Patientien stigmatisiert. Jeder Einzelfall muss für sich betrachtet werden.
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